Pressemitteilung | Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM)

Verband Deutscher Mineralbrunnen: Ausklammerung von Leitungswasser aus wettbewerbsrechtlichem Rahmen inakzeptabel

(Bonn) - Aus Sicht des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) stellt die heute vom Oberlandesgericht München getroffene Entscheidung, Leitungswasser aus dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen auszuklammern, eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung dar. Auch Wasserversorger sind Lebensmittelunternehmer und müssen sich an der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) messen lassen.

"Verbraucher beziehen Leitungswasser von ihrem örtlichen Wasserversorger als Trinkwasser. Wenn die Wasserversorger dabei über die gesetzlichen Pflichtangaben hinausgehen und Leitungswasser als 'gesund' bezeichnen, handeln sie nach unserer Auffassung kommerziell und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn das Leitungswasser von einem Versorger direkt mit natürlichem Mineralwasser verglichen wird", erklärt VDM-Geschäftsführer Udo Kremer. "Lebensmittelrecht muss für alle Anbieter von Lebensmitteln gleichermaßen gelten. Lebensmittel dürfen nach den Vorschriften der HCVO nur als 'gesund' beworben werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Alles andere widerspräche jahrzehntelanger Rechtsprechung zum Wettbewerb."

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen vertritt die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Mineralbrunnenbranche. Die zu einem großen Teil mittelständisch geprägten deutschen Mineralbrunnen füllen über 500 verschiedene Mineral- und 34 Heilwässer sowie zahlreiche Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke ab. Mit rund 12.500 Arbeitnehmern sind sie wichtige Arbeitgeber der Ernährungsindustrie.

Für weitere Informationen zu Mineral- und Heilwasser sowie den Unterschieden zu Leitungswasser:

www.mineralwasser.com
www.heilwasser.com
www.dialog-mineralwasser.de

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) Udo Kremer, Geschäftsführer Kennedyallee 28, 53175 Bonn Telefon: (0228) 959900, Fax: (0228) 373453

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