Verband Deutscher Großbäckereien / Ausnahmeregelungen für Filialbäckereien von den Lockdown-Maßnahmen gefordert
(Düsseldorf) - "Wir unterstützen grundsätzlich die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Infektionen." Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Großbäckereien, Armin Juncker, nach dem erneuten Lockdown. Der Verband vertritt bundesweit die Interessen der Filial-Großbäckereien. In einem Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer bittet er allerdings darum, die Café-Bereiche in Bäckereien von entsprechenden Maßnahmen Schließungen auszunehmen.
Insbesondere im Vorkassenbereich des Lebensmitteleinzelhandels oder auch an Verkehrsknotenpunkten böten Filialbäckereien auch Sitzplätze - natürlich entsprechend der Vorgaben zu Abstand und Hygiene - an. "Diese 'Café-Bereiche' sind ein wesentlicher Bestandteil der eigentlichen Verkaufsstelle. Sie ergänzen zugleich das angebotene Brot- und Backwarensortiment im Lebensmitteleinzelhandel." (Juncker)
Kleingebäck und auch angebotene Feine Backwaren würden von vielen Kunden vor Ort verzehrt, oft in Verbindung mit einem Heißgetränk. Das funktioniere aber nur, wenn ein Sitzplatz vorhanden sei. "Ohne die Möglichkeit, Sitzplätze in angemessener Zahl anbieten zu können, fällt dieser gesamte Geschäftsbereich faktisch aus. Dies gilt erst recht, wenn die Café-Bereiche vollständig geschlossen werden müssten." (Juncker)
Aus Sicht des Verbandes gebe es keinen Anlass, diesen Café-Bereich ähnlich wie Gaststätten zu behandeln und die Schließung anzuordnen. Diese Bereiche seien an die Öffnungszeiten des Lebensmitteleinzelhandels gebunden, Alkohol werde nicht ausgeschenkt und weder Partys noch Familienfeiern könnten dort abgehalten werden.
"Wir bitten daher die Politik darum, den Sitzbereich in Bäckereien von den neuen Beschränkungen, die unter anderem für Gaststätten gelten, auszunehmen." (Juncker) Durch die geltenden Abstandsregelungen habe sich bereits jetzt die Zahl der angebotenen Sitzplätze in etwa halbiert. Eine weitere Reduktion oder gar Schließung hätte nicht nur auf diesen Teil des Geschäftsbetriebes, sondern auch auf den reinen Verkaufsbetrieb mit Brot und Backwaren erhebliche Folgen. Zudem falle eine solche "Teilschließung" wohl auch nicht unter die angekündigten Erstattungsregelungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Großbäckereien e.V.
Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer
Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf
Telefon: (0211) 653086, Fax: (0211) 653088