Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Verband der Vermieter und Mieterbund fordern pragmatische Lösung bei den Kabelgebühren

(Hamburg) - Mitte Dezember vergangenen Jahres hat der Bundestag eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Künftig sollen die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr pauschal über die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden. Der Bundesrat wird am 12. Februar 2021 darüber entscheiden. Da viele Bundesländer an der bisherigen Regelung festhalten wollen, wird mit einem Verfahren im Vermittlungsausschuss gerechnet. In Mecklenburg-Vorpommern sind schätzungsweise rund 550.000 Mieterinnen und Mietern von der geplanten Änderung betroffen. Sie wären mit jährlichen Mehrkosten von geschätzt 100 bis 200 Euro pro Haushalt konfrontiert.

Dazu erklären Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Kai-Uwe Glause, Geschäftsführer des DMB Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und des Mietervereins Rostock:

"Wir brauchen eine Lösung, die den Kabelanschluss für die Mieterinnen und Mieter nicht verteuert, den Wohnungsunternehmen keine weiteren Kosten aufhalst und den Ausbau des Glasfasernetzes nicht behindert.
Sinnvoll ist ein sogenanntes Opt-out-Recht von Mieterinnen und Mieter, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Wohnungsunternehmen sollte zugleich weiterhin erlaubt sein, bei jenen Mieterinnen und Mietern, die nicht aussteigen wollen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abzurechnen.

Schätzungen zufolge werden bis zu 15 Prozent der Mieterinnen und Mieter die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen. In Mecklenburg-Vorpommern beziehen derzeit rund 260.000 Mieterhaushalte bei VNW-Unternehmen über in den Wohngebäuden installierte Breitbandnetze eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7.

Die Mieterinnen und Mieter kostet das im Durchschnitt rund sechs Euro im Monat. Bezahlt wird das über die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung. Wer von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen will, muss mit einer Verdopplung der Gebühren für einen Kabelanschluss rechnen.

Grundsätzlich ist die Lage vor Ort entscheidend. Da wo die Vermieter Verantwortung übernehmen und mit Telekommunikationsanbietern vorteilhafte Verträge in Sinne der Mieterinnen und Mieter geschlossen haben, dürfte es keinen Handlungsbedarf geben. Dort, wo Vermieter über die Telekommunikation überhöhte Kosten abrechnen wollen, werden die Mieter von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen können.

Wichtig ist ferner, dass unbillige Härten für Wohnungsunternehmen aufgrund der Opt-out-Option und unzureichenden Übergangsfristen vermieden werden. Berechnungen zufolge drohen den Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei unzureichenden Übergangsfristen Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Vor allem Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, müssen ihre Kosten genau kalkulieren. Sie können die Opt-out-Option wirtschaftlich nur schultern, wenn ihnen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für laufende Verträge mit Telekommunikationsunternehmen eingeräumt wird."

Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Pressestelle Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

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