Pressemitteilung | k.A.

Verband der Krankenversicherten warnt vor Ende für rezeptfreie Medikamente

(Berlin) - Versteckt hinter den Zuzahlungen für den Arztbesuch, dem geplanten Wegfall der Erstattung für Zahnersatz, der Extraversicherung für Krankengeld und weiteren Einschränkungen kündigt sich eine in ihrer Auswirkung kaum abschätzbare Beschränkung der Behandlungsmöglichkeiten an. Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD) hat daher am 11. August in Berlin Alarm geschlagen. Vorgesehen ist nämlich laut dem Eckpunktepapier der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform auch der Ausschluss der rezeptfreien Arzneimittel aus der gesetzlichen Kassenerstattung.

Betroffen von dieser Regelung sind auch die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie beispielsweise Homöopathika. Da sie allesamt nicht verschreibungspflichtig sind, hätte der Arzt keine Möglichkeit mehr, sie Patienten auf Kassenrezept zu verordnen. Es bliebe nur die Verordnung eines in der Regel risikoreicheren verschreibungspflichtigen Präparates - getreu dem Prinzip "mit Kanonen auf Spatzen Schießen", betont der VKVD. Zum Beispiel wäre die Behandlung eines grippalen Infektes mit Antibiotika Kassenleistung, jedoch die Therapie mit einem rezeptfreien Homöopathikum nicht. Der Patient müsste es aus eigener Tasche bezahlen.

Dabei sind die Argumente für diese Einschränkung der Therapiefreiheit weder medizinisch noch ökonomisch erklärbar. Sie schaden dem Patienten in materieller Hinsicht und unter Risikoaspekten. Der VKVD rechnet vor: Die Differenz zwischen einem rezeptpflichtigen und einem rezeptfreien Arzneimittel liege im Durchschnitt bei 24,60 Euro. Bezogen auf homöopathische Arzneimittel sogar bei 27,20 Euro. Sein Fazit: Höhere Kosten bei zunehmendem Risiko an Nebenwirkungen.

Das Konsenspapier lässt jedoch dem Patienten noch ein Fünkchen Hoffnung - wenn er schnell reagiert. So soll es eine Ausnahmeregelung für die Erstattung nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel geben, wenn sie bei bestimmten Anwendungsgebieten (Indikationen) eingesetzt werden. Die Liste dieser Ausnahmenindikationen wird in Kürze von einem Expertengremium erstellt. Wichtig ist daher in den Augen des VKVD, dass die Ausnahmen komplexe Krankheitsbilder mit Folgeproblemen wie zum Beispiel rheumatische Erkrankungen, Herzbeschwerden, Diabetes oder Schwindel berücksichtigt, also Erkrankungen, die auch im Mittelpunkt der Aktivitäten von Selbsthilfegruppen stehen.

Alle direkt und potenziell Betroffenen Patienten haben noch kurze Zeit, diesen Ausnahmekatalog mit zu beeinflussen. Der VKVD empfiehlt deshalb, Kontakt mit den jeweiligen örtlichen Politikern aufzunehmen oder auch direkt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung über ein Kontaktformular in dessen Internet-Seite (www.die-gesundheitsreform.de) anzusprechen. Ziel sei es, den verantwortlichen Experten auf diese Weise noch einmal den schon in verschiedenen Studien und Befragungen (z.B. von Allensbach) bekundeten Wunsch zu verdeutlichen, dass sich die große Mehrheit der Bevölkerung bevorzugt eine naturheilkundliche – also nebenwirkungsarme - Behandlung wünscht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD) Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin Telefon: 030/88625287, Telefax: 030/88625326

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