Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Verbändevereinbarung Strom nur schleppend umgesetzt

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) kritisiert die schleppende Umsetzung der zweiten Fassung der Verbändevereinbarung "Strom". Spätestens zum 1. Juli diesen Jahres hätten alle Netzbetreiber die in ihrem Netz zu entrichtende Netznutzungsentgelte veröffentlichen müssen. "Bedauerlicherweise haben noch keine 10 Prozent der etwa 700 Netzbetreibern ihr Entgeltsystem veröffentlicht", so Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. Da aber die Netznutzungsentgelte einen erheblichen Anteil am gesamten Strompreis verursachen, sei für einen "echten" Wettbewerb ein transparenter, diskriminierungsfreier und kostengünstiger Zugang zum Stromnetz notwendig.

Der VEA hatte bereits im März diesen Jahres alle Netzbetreiber um die jeweiligen Angaben zu den Netznutzungsentgelten gebeten. Eine repräsentative Studie der Netznutzungsentgelte würde mehr Transparenz am Strommarkt schaffen. "Insbesondere für Sondervertragskunden ist die Kenntnis der Netznutzungsentgelte für Verhandlungen mit potenziellen Lieferanten enorm wichtig", führt Stuke aus. Die Bedeutung der Netznutzungsentgelte werde von den meisten Kunden aber noch unterschätzt. Für Sondervertragskunden betrage ihr Anteil immerhin zwischen 30 und 50 Prozent, im Einzelfall sogar über 70 Prozent am kompletten Strompreis.


Schere klafft um 100 Prozent auseinander

Eine erste Auswertung der Netznutzungsentgelte des VEA zeigt, dass im Bereich der Sondervertragskunden gravierende Unterschiede bei den Netznutzungsentgelten bestehen. Die Höhe variiert teilweise um über 100 Prozent. Insgesamt ist die Nutzung im Westen und Süden günstiger als im Norden und Osten. Aber auch innerhalb einer Region gibt es signifikante Unterschiede. Der VEA weist insbesondere daraufhin, dass beim Vergleich der Preise ggf. Anteile aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK) zu berücksichtigen sind. So seien z. B. in den Netznutzungsentgelten der Stadtwerke München 1,9 Pf/kWh aufgrund des KWK-Gesetzes enthalten. Die meisten Netzbetreiber behielten sich Preisanpassungen wegen der Gesetzesänderungen vor bzw. hätten nur vorläufige Preise veröffentlicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/8379052

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