Verbändebündnis zur Jagdgesetznovelle: Unterstützung für Reform, aber klare Forderungen für eine nachhaltige Gesetzgebung
(München) - Der Bayerische Bauernverband (BBV), der Bayerische Waldbesitzerverband (WBV) und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern haben sich intensiv mit dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes befasst. Das grundbesitzvertretende Verbändebündnis begrüßt zahlreiche der vorgesehenen Maßnahmen, sieht jedoch weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf, um die Interessen der Waldbesitzer, Landwirte und Jagdgenossen vollständig zu berücksichtigen und zu sichern.
Positiv bewertete Änderungen: Aufnahme von Wolf und Goldschakal, Flexibilität bei PV-Anlagen und Kleinwildjagd
Das Verbändebündnis unterstützt die geplanten Änderungen zur Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht als wichtigen Schritt, um eine effektive Kontrolle und Balance zwischen Artenschutz und den Bedürfnissen der Weidetierhalter zu schaffen. Die Verlagerung der Zuständigkeit für die Rissaufnahme sowie die Durchführung von DNA-Schnelluntersuchungen durch eine landwirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung wären aus Sicht der Verbände sinnvolle Maßnahmen, um eine transparente und glaubwürdige Praxis sicherzustellen.
"Die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht ist notwendig, um eine praxisnahe und glaubwürdige Bewirtschaftung unserer Weideflächen zu gewährleisten und ist die logische Konsequenz der jüngsten Herabstufung des Schutzstatus innerhalb der Berner Konvention," erklärt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands. "Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Weidetierhalter und verbessern die Akzeptanz der Wildtierbewirtschaftung in der ländlichen Bevölkerung."
Auch die geplanten Regelungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht als befriedete Bezirke rechtlich zu bewerten, finden die volle Unterstützung des Verbändebündnisses. Dies sichert die bejagbare Fläche und verhindert, dass Jagdgenossenschaften durch die Befriedung unter die Mindestgröße von 250 Hektar fallen. Eine rückwirkende Prüfung zur Entlassung bestehender Anlagen aus der Befriedung wird ebenfalls befürwortet, um Konflikte zwischen Jagdgenossenschaften und erneuerbaren Energien zu vermeiden.
Günther Felßner erklärt hierzu: "Die Regelungen zur Freiflächen-Photovoltaik stellen sicher, dass die Jagdnutzung auf den Flächen nicht unnötig eingeschränkt wird. Gerade für kleinere Jagdgenossenschaften ist das wesentlich, um ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern."
Die Jagdzeitenänderungen für Kleinwildarten wie Dachs, Steinmarder, Gänse und Ringeltauben bewertet das Bündnis positiv. Sie tragen maßgeblich dazu bei, Wildschäden in der Landwirtschaft zu reduzieren und den Bestand invasiver Arten besser zu kontrollieren. Alexander Stärker, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Bayern, betont: "Die Flexibilisierung der Jagdzeiten für Kleinwildarten ist ein pragmatischer Ansatz, um die Schäden durch diese Tiere einzudämmen und die Bestände sinnvoll zu regulieren. Dies ist im Sinne aller Beteiligten, da es einen wichtigen Beitrag zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen leistet."
Forderung nach Flexibilisierung der Jagdzeiten für Geweih tragendes Schalenwild
Ein zentrales Anliegen des Verbändebündnisses bleibt die Flexibilisierung der Jagdzeiten für Geweih tragendes Schalenwild, insbesondere für das Rehwild. Das Bündnis fordert eine Jagdzeit vom 1. April bis zum 31. Januar, um den veränderten klimatischen Bedingungen und den Anforderungen einer nachhaltigen Wildbewirtschaftung gerecht zu werden.
Die Flexibilisierung würde es ermöglichen, die Bejagung frühzeitig im Jahr zu beginnen und damit negative Auswirkungen auf den Waldumbau zu vermeiden. Besonders auf Kalamitätsflächen ist eine frühzeitige Regulierung der Rehwildbestände entscheidend, um die Waldverjüngung zu sichern und den Waldschutz effektiv zu gestalten. Zudem ermöglicht eine Verlängerung der Jagdzeit bis Ende Januar, die jagdlichen Maßnahmen an die spezifischen waldbaulichen Erfordernisse der jeweiligen Region anzupassen.
Der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes Bernhard Breitsameter erläutert: "Die Flexibilisierung der Jagdzeiten für Geweih tragendes Schalenwild ist unverzichtbar, um Waldumbau und Verjüngung unserer Wälder zu unterstützen. Der Zeitraum vom 1. April bis 31. Januar ermöglicht es, frühzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und den Wildbestand in Einklang mit den waldbaulichen Zielen zu bringen."
Kritik an der geplanten Aufhebung der Verbindlichkeit der Abschusspläne in roten Hegegemeinschaften
Das Verbändebündnis lehnt die vollständige Aufhebung der Verbindlichkeit der Abschusspläne in roten Hegegemeinschaften entschieden ab. Das Forstliche Gutachten bleibt eine essenzielle Grundlage, um die Waldverjüngung flächendeckend zu beurteilen und jagdliche Maßnahmen gezielt einzusetzen. Deshalb ist dieses noch stärker, z.B. im Bayerischen Waldgesetz, zu verankern. In roten Hegegemeinschaften, in denen die Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen nicht möglich ist, sind verbindliche Abschussvorgaben unerlässlich. Das Bündnis fordert deshalb die Einführung eines Mindestabschusses sowie eines körperlichen Nachweises für den Vollzug der jagdlichen Maßnahmen.
"Die Abschaffung verbindlicher Abschusspläne in grünen Hegegemeinschaften unterstützen wir, da hier die natürlichen Prozesse die Waldverjüngung unterstützen können. Doch in roten Hegegemeinschaften brauchen wir verbindliche Maßnahmen, um den Erfolg des Waldumbaus sicherzustellen und die waldbaulichen Ziele zu erreichen," ergänzt Breitsameter.
Die von Staatsminister Aiwanger vorgeschlagene Novelle des BayJG muss in zwei Punkten noch nachgebessert werden:
1. Neu-Regelung der Abschusspläne in roten Hegegemeinschaften
Neben den verbindlichen Maßnahmen um von „rot nach grün“ zu gelangen, werden Sanktionen in den dauerhaft roten Hegegemeinschaften benötigt.
2. Jagdzeiten Schalenwild
Neben der Liberalisierung der Abschusszahlen ist auch mehr Eigenverantwortung bei den Jagdzeiten Geweih tragender Schalenwildarten erforderlich. Die Jägerinnen und Jäger sollen in den unten genannten Jagdzeiten Ihre jagdlichen Schwerpunkte eigenverantwortlich setzten dürfen:
Schmaltiere, Schmalspießer, Schmalrehe und Rehböcke 01.04.-31.01.
Hirsche, Alttiere, Kälber, Rehgeißen und Rehkitze 01.08.-31.01.
Appell an die Politik für einen fundierten Dialog
Das Verbändebündnis fordert abschließend, dass die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes im Rahmen eines fundierten und konstruktiven Dialogs erfolgt, der sich an wissenschaftlichen Grundlagen orientiert und die Belange der Waldbesitzer, Landwirte und Jäger gleichermaßen berücksichtigt. Nur durch eine sorgfältig geplante und gut abgestimmte Gesetzgebung können die langfristigen Herausforderungen der Wildbewirtschaftung und des Waldumbaus erfolgreich bewältigt werden. Das Bündnis sieht es als erforderlich an, dieses wichtige Gesetzesvorhaben in ruhigeren Zeiten- ohne Wahlkampf- anzugehen.
Bernhard Breitsameter fasst zusammen: "Die Novellierung des Jagdgesetzes bietet große Chancen, die Jagd an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Diese Chancen müssen jedoch verantwortungsvoll genutzt werden, um eine nachhaltige Lösung für unsere Wälder und den ländlichen Raum zu schaffen. Dafür braucht es einen offenen Dialog und die Einbindung aller relevanten Akteure."
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV), Max-Joseph-Str. 9, 80333 München, Telefon: 089 558730