Verbände fordern ehrgeiziges Umweltgesetzbuch
(Karlsruhe) - Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), NABU, BUND und die anderen Umweltverbände im Deutschen Naturschutzring (DNR) haben auf dem 29. Deutschen Naturschutztag in Karlsruhe ein ambitioniertes Umweltgesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode gefordert. Mit Blick auf die immer noch schwierigen Verhandlungen mit dem Landwirtschafts- und dem Verkehrsministerium appellierten die Verbände an die Minister und Fraktionen, die Erkenntnisse des Naturschutztages im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Insbesondere die internen Widerstände in diesen Ministerien seien völlig unverständlich und müssen aufgegeben werden. Hier sei nicht zuletzt das Kanzleramt gefragt, so die Verbände.
"Naturschutz ist Klimaschutz, das weiß heute in Deutschland jedes Kind", betonte der BBN-Vorsitzende Heinz-Werner Persiel.
Vor allem Land- und Forstwirtschaft müssten verstärkt dazu gebracht werden, zum Klimaschutz beizutragen. Durch Erhalt der Wälder, Moore und Wiesen könne effektiver dem Klimawandel entgegengetreten werden als bislang. Dies koste weniger als ein Zehntel jeder technischen Lösung. Land- und Forstwirtschaft müssten im gesamtgesellschaftlichen Interesse endlich umweltverträglich wirtschaften. "Auch für den Klimaschutz brauchen wir reale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Reine Ersatzgeldzahlungen müssen die strikte Ausnahme bleiben", so Helmut Röscheisen, Generalsekretär des Deutschen Naturschutzrings.
Eine bundeseinheitliche Eingriffsregelung sei nicht nur zum Schutz der biologischen Vielfalt, sondern vor allem zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und für die Beschleunigung von Planungsverfahren erforderlich. Die Verbände widersprachen hier vehement dem baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk, der eigenständige Regeln in den Bundesländern gefordert hatte. "Einem internationalen Investor kann doch niemand ernsthaft zumuten wollen, sich bei Interesse für die Ansiedlung in Deutschland mit sechzehn unterschiedlichen Gesetzen und vielleicht noch zweiunddreißig untergesetzlichen Regelwerken auseinander zu setzen", so Claus Mayr, Direktor Europapolitik des NABU in Brüssel. "Daher haben ja die Mitgliedstaaten aus gutem Grund 1992 mit dem Maastrichter Vertrag und der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie die Grundlagen für europaweit einheitliche Standards geschaffen", so Mayr weiter.
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