Verbände fordern die schnelle Verabschiedung des Saatgutverkehrsgesetzes
(Berlin) - In einem gemeinsamen Brief an den Agrarausschuss des Deutschen Bundestages appellieren der Bund deutscher Baumschulen, der BUND, der NABU, der Pomologen-Verein und weitere Institutionen an die Abgeordneten, das neue Saatgutverkehrsgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Nur so kann die Vermarktungsfähigkeit von Obstbäumen aus Deutschland sichergestellt werden.
Hintergrund ist, dass eine EU-Richtlinie die Mitgliedsstaaten zur Führung eines EU-weiten Registers über Obstsorten verpflichtet. Nur solche Sorten sind ab dem 01.01.2017 zum Handeln erlaubt, die in diesem Sortenregister aufgeführt sind.
Die Verbände fordern in ihrem Brief, hierfür die nationale Gesetzesgrundlage noch in diesem Jahr zu schaffen. "Nur wenn das sichergestellt ist, können unsere Baumschulen ab dem 01. Januar 2017 ihre Obstgehölze EU-weit handeln. Anderenfalls droht ein immenser wirtschaftlicher Schaden.", äußert der Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen, Markus Guhl.
Man erwarte, dass Deutschland etwa 17.000 Obstsorten in das Register überführen werde. "Dies ist eine Herkulesaufgabe für die Wirtschaft und die Verwaltung. Wir müssen die Sorten an die Behörden nicht nur melden, sondern auch beschreiben. In der Kürze der Zeit bis zum Jahreswechsel, ist dies gar nicht zu schaffen. Wirtschaft und Bundesverwaltung sind alleine personell dazu nicht in der Lage.", so Guhl weiter.
Daher fordern die Unterzeichner des Briefes die Bundestagsabgeordneten auf, in der Bundesverwaltung notwendige Personalmittel freizumachen, um die Beschreibung und die Anerkennung der Sorten zeitnah zu bewerkstelligen.
Trotz dieser schwierigen Lage äußert sich Guhl zufrieden darüber, dass die Beschreibung der Sorten, anders als die Meldung, auch im Jahr 2017 erfolgen könne: "Wir haben uns bei einem Runden Tisch mit dem Bundessortenamt darauf verständigt, dass vorrübergehend die bloße Meldung der Sorten in das neue Sortenregister ausreicht, um die Handelsfähigkeit der Obstgehölze ab dem 01. Januar nächsten Jahres sicherzustellen. Das verschafft uns zunächst einmal Luft, um in den nächsten Monaten mit vereinten Kräften an die Sortenbeschreibungen heranzugehen." Hier sei man dem Bund dankbar für die pragmatische Lösung.
Allerdings sei letztlich die Verabschiedung des neuen Saatgutverkehrsgesetzes die Voraussetzung für den darauf basierenden praktikablen Lösungsansatz.
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