Verbände der Konzertwirtschaft kritisieren Novellierungsentwurf der beschränkten Steuerpflicht / Rechtsprechung des EuGH zur Ausländersteuer noch immer unvollständig umgesetzt / Grundsätzliche Entscheidung über Quellensteuer gefordert
(Hamburg/München) - Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) kritisieren einen kürzlich vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009), der wesentliche Änderungsvorschläge der Vorschriften zur beschränkten Steuerpflicht - der so genannten Ausländersteuer - enthält. Nach Auffassung der Verbände werden damit die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Rechtssachen des niederländischen Künstlers Arnoud Gerritse und FKP Scorpio vorgegebenen Kriterien für die Pauschalbesteuerung nicht gebietsansässiger Künstler wieder nur unvollständig umgesetzt.
Der Bundesverband und der VDKD begrüßen das Vorhaben, den Pauschalsteuersatz von derzeit 20 auf 15 Prozent zu reduzieren und jedenfalls für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums optional statt der Pauschalbesteuerung auch eine Nettobesteuerung an der Quelle zu zulassen. Begrüßt wird ferner, dass Übernachtungs- und Reisekosten zukünftig nur noch zur Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug zählen sollen, sofern sie die tatsächlichen Kosten überschreiten.
Nach Auffassung der Verbände erreicht der Entwurf allerdings in weiten Teilen nicht das angestrebte Ziel, die Rechtsprechung des EuGH vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands, verdeutlicht: Nach wie vor führt der vorgesehene durchschnittliche Pauschalsteuersatz im Falle der Nettobesteuerung bei der überwiegenden Zahl von Steuerpflichtigen, die Einkommen unter 70.000 Euro haben, zu höheren Steuern als bei Gebietsansässigen, was nach der Rechtsprechung des EuGH verboten ist. Die Verbände regen daher an, sowohl für die Netto- als auch die Bruttobesteuerung angemessene Stufenregelungen einzuführen, um eine Diskriminierung Gebietsfremder gegenüber Gebietesansässigen zu vermeiden. Vor allem sollten im Interesse der Kleinverdiener unter den Künstlern die aktuellen Staffelsteuersätze von 10 und 15 Prozent beibehalten werden, ergänzt Michow. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese 2001 im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustauschs geschaffene Erleichterung nun wieder abgeschafft werden soll.
Beide Verbände fordern überdies, dass die Gesetzesänderung in allen noch offenen Fällen und nicht erst, wie vorgesehen, ab dem 01.01.2009 zur Anwendung kommen müsse. VDKD-Präsident Russ fasst die Kritik beider Verbände zusammen: Wir finden es äußerst bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht den Mut gefunden hat, sich an das Steuermodell der Niederlande anzulehnen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2007 bei Künstlern aus Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, auf eine inländische Besteuerung verzichten.
In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live-Entertainment-Branche sind insgesamt rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen, die im Jahre 2007 mit dem Verkauf von über 50 Millionen Eintrittskarten einen Umsatz von rund 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.
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