Verbände der Bauwirtschaft stellen Forderungskatalog vor
(Hannover) - Die Aufstockung der Investitionsetats für Baumaßnahmen sowie eine Verstetigung der Baunachfrage durch Ausschöpfung der bestehenden Investitionshaushalte sind neben dem Abbau überzogener Sicherheiten für Bauleistungen drei wesentliche Forderungen aus dem am 29. Januar 2003 vorgestellten Forderungskatalog der Verbände der niedersächsischen Bauwirtschaft. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine verstärkte Förderung privater Investitionen, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und die Eindämmung der Schwarzarbeit und schließlich die Nutzung der Chancen privater Finanzierung öffentlicher Infrastruktur.
Vertreter des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, des Bauindustrieverbandes Bremen-Nordniedersachsen und des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen machten deutlich, welchen Einfluss die Baukonjunktur auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat. Daher müsse, so die Verbandsvertreter, an einer Investitionsförderung von Bauleistungen festgehalten werden, zumal diese durch Folgeinvestitionen und Steuereinnahmen auch die Einnahmen des Staates erhöhten. Auch der Staat als Auftraggeber wird in die Pflicht genommen: Es könne nicht hingenommen werden, dass trotz hohen Baubedarfes in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes die Investitionsquote weiter abgesenkt wird. Auch auf die Möglichkeiten, die moderne Instrumente der privaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen bieten sowohl im Hochbau als auch bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wurde aufmerksam gemacht. So sei es möglich, auch die Bauprojekte durchzuführen, die zwar sinnvoll und nötig, aber wegen knapper öffentlicher Mittel nicht oder erst später verwirklicht werden könnten. Würden diese Instrumente jedoch nur zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt, so verspiele der Staat eine hervorragende Möglichkeit zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur einerseits und zur Beschäftigungssicherung andererseits.
Was die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und die Eindämmung der Schwarzarbeit anbelangt, so müsse die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Regelungen des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Niedersächsischen Vergabegesetzes und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen von allen Vergabestellen des Landes und der Kommunen eingehalten würden.
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