Pressemitteilung | Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)

Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

(Dortmund) - Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.

"Um den Kinderschutz zu stärken, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu festigen und ihnen eine Stimme zu geben, ist es zwingend notwendig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden", so Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein. "Daneben kann diese Verankerung dazu beitragen, kind- und jugendgerechtere Lebensbedingungen sowie bessere Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und Deutschland kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu gestalten".

Auch wenn die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) bereits seit dem Jahr 1992 in Deutschland gilt, wurde diese noch nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben. Die derzeitigen Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Jedoch ist dies bis heute nicht umgesetzt worden.

Die Kinderrechte gelten für jedes Kind und jeden Jugendlichen unter 18 Jahren und weisen Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte aus. In der UN-Kinderrechtskonvention werden die Kinderrechte in 54 Artikeln festgeschrieben. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind durch diese Konvention verpflichtet, stets die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind:
1. Recht auf Gleichheit
2. Recht auf Gesundheit
3. Recht auf Bildung
4. Recht auf Spiel und Freizeit
5. Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
6. Recht auf gewaltfreie Erziehung
7. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
8. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
9. Recht auf elterliche Fürsorge
10. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Kinderrechte im Grundgesetz führen zu mehr Verantwortung des Staates und der Eltern gegenüber Kindern und Jugendlichen. So würden die Beteiligungsmöglichkeiten von diesen ausgebaut und die Orientierung am Kindeswohl würde mehr Gewicht bekommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) Pressestelle Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5570260, Fax: (0231) 55702660

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