Pressemitteilung | k.A.

Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes

(Wiesbaden) - Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) wird die Rentenbesteuerung ab 1.1.2005 für ca. 2 Millionen Rentner, die bisher keine Einkommensteuer zu zahlen hatten, ein Problem. Denn seitdem unterliegen 50 Prozent der Renten der Steuerpflicht.

Die Versicherungsträger müssen die Mitteilungen über die Rentenhöhe von 25 Millionen Rentnern an die Steuerverwaltung mit einer Unterscheidungsnummer (eTIN) versehen. Da diese Nummer erst Ende 2007 vergeben wird, werden die Finanzämter die "steuergefährdeten" Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2007 aber erst im Jahre 2008 oder später auffordern können.

Viele Rentner haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Sie wissen nicht, dass sie zur Minderung der Steuerlast die Belege über Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge an Vereine, Spenden, außergewöhnliche Belastungen und (bei etwaigen Nebeneinkünften) Werbungskosten systematisch hätten sammeln müssen.

Im Jahre 2008 oder später werden viele Rentner aufgefordert, Steuernachzahlungen für drei Jahre (plus Zinsen) sowie Vorauszahlungen zu leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebsrentner e.V. Karlheinz Grosse, Geschäftsführender Vorstand Theodorenstr. 13, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 301367, Telefax: (0611) 9103154

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