Pressemitteilung | Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD)

Verabschiedung der GOZ-Novellierung 2012 im Bundesrat

(Gütersloh) - Die Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands wendet sich entschieden gegen die im Bundesrat verabschiedete und vorher im Bundesgesundheitsministerium entworfene Novellierung des zahnärztlichen Gebührenrechts.


- Die neue GOZ orientiert sich nicht am wissenschaftlichen Kenntnisstand moderner Zahnheilkunde. Das hätte das Ziel jeder privaten für die Freiberuflichkeit bestimmten Honorarverordnung sein müssen.

- Die Einzelleistungsbeschreibungen vieler zahnärztlicher Verrichtungen entsprechen nicht den aktuellen wissenschaftlich beschriebenen Standards.

- Ein ehrlicher Interessenausgleich zwischen Patienten und Zahnärzten ist durch diese Gebührenrechtsnovelle nicht vorgenommen worden. Damit wird dem §15 des Zahnheilkundegesetzes durch die Bundesregierung nicht entsprochen.

- Diese GOZ-Novelle ist der Versuch der Bundesregierung die Behandlungsqualität zum Nachteil der Patienten zu reduzieren. Die Gebührenordnung honoriert nicht die Zeit, die für eine Beratung und Behandlung entsprechend wissenschaftlicher Standards erforderlich ist.

- Der Inflationsausgleich der seit 1987 unveränderten Gebühren ist unterblieben und kann mit partiellen Gebührenanpassungen von knapp 6 Prozent die enormen Kostensteigerungen von 60 Prozent nach 24 Jahren nicht abfangen.

- Die PZVD lehnt eine formatierte Rechnungslegung ab, weil die verständlichkeits-notwendige Transparenz für den Patienten durch Schrift-Kürzel verzerrt wird. Ein "zwei- oder dreidimensionaler Barcode", den der Patient als Rechnungsempfänger nicht lesen kann, gehört nicht auf eine zahnärztliche Behandlungsrechnung.

- Der neu eingeführte §12 GOZ stellt die zahnärztliche Versorgung von Privatpatienten unter Budget-Vorbehalt. Honorarabsenkung soll die Antwort auf umfangreiche Behandlungstätigkeit sein! Diese Intention des Verordnungsgebers schränkt die Freiberuflichkeit ein und diskriminiert jede höherwertige medizinische Bemühung.

- Die im Oktober 1987 festgesetzten alten Punktwerte sind nicht angepasst worden, so dass bei einer Reihe von zahnärztlichen Leistungen durch die Sozialkassen für Hartz-IV-Empfänger besser bezahlt wird, als das Honorar für Privatpatienten zukünftig vorsieht.

Diese Verordnung ist nicht am allgemeinen staatsbürgerlichen Interesse orientiert. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht erscheint unausweichlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD) Pressestelle Susannenstr. 7a, 33335 Gütersloh Telefon: (05241) 9705-16, Telefax: (05241) 9705-88

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