Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag / DBV zieht positive Bilanz für das Biogas
(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass mit der heutigen zweiten und dritten Lesung im Bundestag das Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) in greifbare Nähe gerückt ist. "Nachdem sich die Novelle des EEG über zwei Jahre hingezogen hat, können Landwirte endlich mit der Sicherheit rechnen, die sie für Investitionen in den innovativen Bereich der Stromproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen benötigen," bewertete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den heutigen Beschluss des Bundestages zur EEG-Novellierung.
Zusammen mit Fachverbänden, wie dem Bundesverband Bioenergie mit seinem Vorsitzenden Helmut Lamp und dem Fachverband Biogas mit seinem Präsidenten Josef Pellmeyer, hat der DBV in den letzten anderthalb Jahren fachlich fundierte Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Biomasse im EEG gemacht. In kooperativer Auseinandersetzung mit den Befürwortern des EEG in den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und SPD konnten so eine Reihe von Verbesserungen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden. Parteiübergreifend wird ebenso anerkannt, dass die Biomasse als speicherbare Energie einen stetig wachsenden Beitrag zur Grundlastversorgung leisten kann.
Im heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz sind die Hauptforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Teil berücksichtigt worden. So soll der Förderzeitraum für die Biomasse bei 20 Jahren belassen, und nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, auf 15 Jahre gekürzt werden. Die Degression wird lediglich um 0,5 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben und nicht auf 2 Prozent. Dies stellt zumindest einen Teilerfolg dar und die nun höhere Degression wird hier das - in Bezug auf das EEG - häufig vorgebrachte Argument des fehlenden Drucks zur Effizienzsteigerung bei der Biomasse eindeutig entkräften.
Für die Stromerzeugung aus Biomasse in Biogasanlagen ergeben sich deutliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen EEG. Für den ausschließlichen Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen erhalten Biogasanlagen bis 500 Kilowatt (kW) eine Bonusvergütung (Brennstoffbonus) von 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wie der DBV gefordert hatte, sollen nun auch größere Biogasanlagen bis 5 Megawatt (MW) in den Genuss des Brennstoffbonus kommen. Für Anlagen zwischen 500 kW und 5 MW beträgt er jedoch nicht 6 Cent sondern 4 Cent/kWh. Darüber hinaus ist die Definition der Stoffe, die in den Genuss des Brennstoffbonus kommen, präzisiert bzw. erweitert worden.
Beim Einsatz von fester Biomasse (Waldholz) in Biomasse(heiz)kraftwerken ist das Gesetz hinter den Forderungen des DBV zurückgeblieben. Die Höhe des Brennstoffbonus wird, wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, lediglich bei 2,5 Cent/kWh liegen. "Bei dieser Höhe ist nur unter sehr günstigen Standortvoraussetzungen in Verbindung mit den anderen Boni zu erwarten, dass ein Bau von Biomassekraftwerken auf Basis von Waldholz initiiert wird", so Sonnleitner.
Positiv bewertet der DBV, dass für alle Bionergieanlagen der Bonus für die gekoppelte Strom- und Wärmenutzung (KWK-Bonus) von 1,0 auf 2,0 Cent/kWh angehoben wird. Wenn neben dem KWK-Betrieb innovative Techniken eingesetzt werden, erhalten Anlagenbetreiber zusätzlich 2,0 Cent/kWh (Technologiebonus).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich des Waldholzes ein zu geringer Anreiz für den Kapitaleinsatz gesetzt wurde, mit den Regelungen für Biogas jedoch ein Investitionsschub in innovative Zukunftstechnologien erwartet werden kann.
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