Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Ver.di warnt vor populistischen Schnellschüssen bei der Alterssicherung

(Berlin) - Der Forderung des rheinland-pfälzischen Sozialministers Florian Gerster, die Kürzungen in der Rentenversicherung zeitnah auf die Beamtenversorgung zu übertragen, hält ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn die Argumente der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft entgegen.

Vor populistischen Schnellschüssen gewarnt hat am 15. Mai 2001 der Beamtenpolitiker im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Christian Zahn, wenn es um die Übertragung der Rentenreform auf die Beamtenversorgung geht.

In der Frankfurter Rundschau vom gleichen Tag hatte der rheinland-pfälzische Sozialminister Florian Gerster gefordert, die Kürzungen in der Rentenversicherung zeitnah auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Dabei verschweige er aber, so Christian Zahn, dass

- ein Teil der Reform (Erwerbs- und Berufsunfähigkeitrente) bereits zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung im Jahr 2001 übertragen wurde,

- die Kostenentwicklung in den Alterssicherungssystemen - Anlass für die Rentenreform - in der Beamtenversorgung bereits mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 gebremst worden sei - beispielsweise mit der Versorgungsrücklage, die schon alleine zur Kürzung des Versorgungsniveaus um drei Prozent führe,

- es erhebliche Strukturunterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rentenversicherung gebe, die bei einer Übertragung beachtet werden müssten. So enthalte die Beamtenversorgung neben der Grundsicherung, die der Rentenversicherung entspreche, auch eine Zusatzversorgung vergleichbar einer Betriebsrente. Bei Niveauvergleichen müsse deshalb auf Seiten der Rentenversicherung immer auch die betriebliche Zusatzversorgung mitberücksichtigt werden.

- eine Förderung der privaten Vorsorge - die ja die Rentenabsenkung ausgleichen soll - für Beamtinnen und Beamte nicht vorgesehen sei und

- bei Veränderungen in der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen zu beachten seien. Vor allem das Alimentationsprinzip, das nicht nur aktiven Beamtinnen und Beamten, sondern auch Pensionärinnen und Pensionären einen Anspruch auf amtsangemessene Bezahlung zusichere, sei bei Kürzungen - gleich ob Gehalt, Pension oder 13. Pension - zu beachten.

Deshalb plädiert Christian Zahn dafür, zunächst den Versorgungsbericht der Bundesregierung abzuwarten, der die Entwicklung der Versorgungsaufwendungen aufzeige. Daraus sei erkennbar, ob und welche Konsequenzen in der Beamtenversorgung erforderlich seien und wie sich bereits erfolgte Maßnahmen in der Beamtenversorgung ausgewirkt haben.

Ver.di sei bereit, an einer zukunftsorientierten Beamtenversorgung mitzuwirken. Gegen populistische Kürzungsforderungen aber kündigte der Gewerkschafter Widerstand an.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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