ver.di und Arbeiterwohlfahrt wollen Flächentarifvertrag reformieren
(Bonn) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben sich darauf verständigt, die Tarifverträge für die bundesweit 140.000 Beschäftigten der AWO zu reformieren. In einer am 26. Juli 2001 veröffentlichten Erklärung betonten der AWO-Vorsitzende Manfred Ragati und ver.di-Chef Frank Bsirske, dass sie am Flächentarifvertrag festhalten wollten. Dieser sei "das wirksamste Instrument für einen sozialen und wirtschaftlichen Interessenausgleich" in einer Branche, die zunehmend vom Wettbewerb geprägt sei.
Bei den sozialen Diensten müsse sich die Wettbewerbsfähigkeit vor allem an der Qualität der Leistung erweisen. "Soziale Leistung darf nicht zur Billigware werden", so die beiden Vorsitzenden. Ziel müssten vergleichbare Arbeits- und Einkommensbedingungen für alle Anbieter sein. Lohnkonkurrenz und damit zwangsläufig Lohndumping gelte es zu verhindern.
Die Reform des Tarifvertrags solle eine Vereinfachung der Regelungen sowie eine neue Entgeltstruktur bringen. Bei den Vergütungen müssten neben Fertigkeiten und Kenntnissen auch Führungskompetenz, Leistung und Teamarbeit berücksichtigt werden.
Einig waren sich Bsirske und Ragati auch darüber, dass Tarifverhandlungen für Ost- und Westdeutschland auch künftig gemeinsam geführt werden.
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