Ver.di sucht Streik
(Düsseldorf) - ver.di hat in einem Flugblatt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nordrhein-westfälischen Logistikbetrieben dazu aufgefordert, sich für Warnstreiks auf Zuruf bereit zu halten. Die in dem Flugblatt genannten Argumente für die Notwendigkeit eines Warnstreiks werden dabei von der Arbeitgeberseite als höchst unseriös eingestuft. Laut Darstellung von ver.di wolle der Arbeitgeberverband des VVWL in den unkündbaren Manteltarifvertrag eingreifen und Teilzeitbeschäftigte zur teilweisen Aufgabe ihres Urlaubsgeldes zwingen. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Richtig ist vielmehr, dass eine Klausel über das Urlaubsgeld für Teilzeitkräfte, die über Jahre in den Manteltarifen enthalten war, durch einen Übertragungsfehler in den aktuellen Tarifvertrag nicht übernommen wurde. Seither wurde ver.di mehrmals aufgefordert, diese Korrektur gemeinsam mit den Arbeitgebern vorzunehmen, wie dies in den letzten dreißig Jahren immer in solchen Fällen üblich war. Da in den ersten drei Verhandlungsrunden diesen Jahres die Gewerkschaft ver.di keinerlei Willen zur Korrektur erkennen ließ, haben die Arbeitgeber erklärt, dass ein Lohnabschluss nur stattfinden kann, wenn der Fehler behoben worden ist. Anstatt den berechtigten Forderungen der Arbeitgeberseite nachzukommen, haben einzelne Betriebsratsmitglieder, die auch der Verhandlungskommission angehören, in ihren Betrieben die Teilzeitbeschäftigten aufgefordert, diese Gelder unberechtigt einzufordern.
Dies ist in den Augen des Verhandlungsführers der Arbeitgeberseite Ulrich Bönders schlichtweg skandalös und vergiftet die gute Atmosphäre, die über Jahre zwischen dem Arbeitgeberverband und ver.di geherrscht hat.
Die Arbeitgeberseite erwartet kurzfristig von ver.di hierzu eine verbindliche Erklärung. Bis dahin sind erfolgversprechende Verhandlungen aus Sicht des VVWL ausgeschlossen. Bönders fordert: "statt unüberlegter Warnstreiks sollte ver.di wieder zum normalen Verhandlungsgebahren und an den Verhandlungstisch zurückfinden." In diesem Zusammenhang verweist Ulrich Bönders noch einmal auf das verhandlungsfähige Angebot der Arbeitgeberseite zu einem Tarifabschluss vom 21. August.
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