Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

ver.di fordert zusätzliche Arbeitsplätze in den Krankenhäusern

(Berlin) - Weil nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu gelten hat, müssen in den Krankenhäusern rund 25.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Das fordert der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, fordert die Schaffung von 25.000 neuen Arbeitsplätzen in den Krankenhäusern. "Die illegalen Verhältnisse mit unmenschlich langen Schichten für Ärzte und Pflegepersonal müssen aufhören." Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte festgestellt, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit gelte. Dieses Urteil müsse nun konsequent umgesetzt werden.

Bsirske kritisierte, dass die Arbeitgeber das Kostenargument in den Vordergrund stellten und regelmäßige Verstöße gegen geltendes Recht in Kauf nähmen. Dies gehe zu Lasten der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Patienten.

Ein Beschluss des Arbeitsgerichts Gotha zur Bereitschaft im Rettungsdienst habe das EuGH-Urteil und die Position der Gewerkschaft dazu bestätigt. "Öffentliche und private Arbeitgeber sollten das Urteil in Gotha zum Anlass nehmen, die Dienstpläne für Bereitschaftsdienste an das geltende Recht anzupassen, indem sie Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit werten. Das schafft alleine in den Krankenhäusern rund 25 000 neue Arbeitsplätze und endlich humanere Arbeitsbedingungen", sagte Bsirske.

Der Bereitschaftsdienst habe sich vor allem in den Krankenhäusern von seinem ursprünglichen Zweck weit entfernt. Eigentlich sollten während des Bereitschaftsdienstes nur unaufschiebbare Arbeiten erledigt werden. Die unzureichende Personalausstattung führe jedoch dazu, dass stattdessen in diesem Zeitraum Tätigkeiten ausgeführt werden, die eigentlich nur während der regulären Arbeitszeit zu erbringen wären. "Von Ruhezeit kann keine Rede sein. 80 Arbeitsstunden pro Woche sind durchaus an der Tagesordnung", so Bsirske. Deswegen sei die Umsetzung des EuGH-Urteils in den Krankenhäusern einerseits ein aktiver Beitrag zum Patientenschutz, andererseits werde der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Beschäftigten vergrößert. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde wesentlich verbessert, wenn einer jungen Ärztin oder einem jungen Arzt nicht mehr Schichten von 24 und mehr Stunden ohne ausreichenden Schlaf abverlangt werden dürften.

Das EuGH-Urteil verbiete es, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden überschreitet. Hierzu zählten die Arbeitsbereitschaft, der Bereitschaftsdienste und die Überstunden. Wie der Gewerkschafter erklärte, werde nach der bisherigen Dienstplangestaltung zusätzlich Bereitschaftsdienst im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit geleistet, ohne dass es dafür einen zeitlichen Ausgleich gibt. Dies sei nach dem Urteil des EuGH nicht mehr zulässig. Damit seien das Arbeitszeitgesetz und wichtige tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit im Rahmen des EU-Rechts nicht mehr anwendbar.

Es sei deswegen dringend notwendig, dass sich die Arbeitgeber bereit erklärten, mit der Gewerkschaft ver.di im Rahmen des EU-Rechts geltende tarifvertragliche Regelungen über die Gestaltung der Arbeitszeit zu entwickeln, in denen Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anerkannt würden. Bsirske forderte das Arbeitsministerium auf, sich klar zur Umsetzung des EuGH-Urteils zu bekennen. Das wäre ein eindeutiges Signal an die Arbeitgeber, sich der rechtlichen Realität zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
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