Pressemitteilung | (ACV) Automobil-Club Verkehr e.V.

Ventilwächter - gefährlicher Plattfuß für alle Verkehrsteilnehmer

(Köln) - Der ACV Automobil-Club Verkehr erneuert seine Kritik an dem Einsatz von Ventilwächtern. "Es ist eine absurde Vollstreckungsmethode", so Vizepräsident Jürgen Koglin, "bei der Städte und Kommunen Verkehrsteilnehmer vorsätzlich in eine Situation bringen, in der sie nur schwer die Kontrolle über ihr Fahrzeug behalten können."

Ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h entweicht Luft aus dem Reifen. "Ein zu niedriger Luftdruck hat gefährlichen Einfluss auf die Fahreigenschaften", warnt Koglin. Der Bremsweg wird verlängert, und die Lenkungswirkung verzögert sich gefährlich. Vor dem Hintergrund, dass in vielen Verkehrssituationen eine schnelle Reaktion des Fahrers über Leben und Tod entscheiden kann, sind Ventilwächter eine sehr fragwürdige Methode.

Das Fahrzeug kommt durch den Einsatz dieser Geräte erst nach rund 600 Metern zum Stehen. Bleibt der Fahrer an gefährlichen Unfallschwerpunkten wie eine schlecht einsehbare Kurve oder mitten auf der Kreuzung liegen, gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. "Zudem schließt sich bei Folgeschäden durch einen Unfall die Haftungsfrage an", gibt Koglin zu bedenken.

In Deutschland werden Ventilwächter seit mehr als zehn Jahren eingesetzt, wenn Schuldner auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht reagiert haben. Seit neuestem legen Behörden auch die Autos von Rundfunkmuffeln lahm.

"Für die Nichtzahlung von Gebühren gibt es gerichtsfeste Verfahrensabläufe wie Mahnbescheid und Pfändung", sagt Koglin. GEZ-Gebühren stehen für den ACV in keinerlei Zusammenhang mit dem Kfz. Falls die Behörden an einer Vollstreckung über das Fahrzeug festhalten, appelliert der ACV an den Einsatz von Parkkrallen, die den Schuldner daran hindern sein Fahrzeug zu bewegen, statt ein beeinträchtigtes Fahrzeug auf die Straße zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
ACV Automobil-Club Verkehr e.V. Annabel Brückmann, Pressesprecherin Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln Telefon: (0221) 912691-0, Fax: (0221) 912691-26

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