Vegetationspflege verstärken für mehr Resilienz im deutschen Schienennetz
(Berlin) - Nach der Großstörung durch einen umgestürzten Baum zwischen Hamburg und Hannover fordert der VDV eine vorbeugende und verstärkte Vegetationspflege, um Ausfälle und Schäden für die Branche zu minimieren.
Der gesamte Schienengüter- und Personenverkehr in Norddeutschland war in der letzten Woche unterbrochen bzw. massiv beeinträchtigt, weil ein Baum auf eine Oberleitung auf der Strecke zwischen Hamburg und Hannover gefallen ist. Der Branchenverband VDV sieht den Grund dafür unter anderem in einer Zunahme von Extrem- und Schlechtwetterereignissen, die einen vorbeugenden und verstärkten Rückschnitt von Bäumen und Ästen vor allem im Hauptschienennetz nötig machen, um Ausfälle und Störungen in großem Ausmaß zu vermeiden. Der VDV verweist in diesem Zusammenhang auf die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Allgemeinen Eisenbahngesetzt verankerte Verkehrssicherungspflicht. Hierzu enthält die VDV-Schrift 613 konkrete, in der Branche erarbeitete Empfehlungen für die Anlage und Pflege von Vegetationsflächen entlang von Schienenwegen.
„Eine Großstörung wie letzte Woche zwischen Hamburg und Hannover legt den gesamten Schienenverkehr in der Region und darüber hinaus lahm, wodurch tausende Reisende und tausende Tonnen Gütertransporte massiv beeinträchtigt werden. Außerdem sind solche Vorfälle natürlich Gift für das onhehin schon angekrazte Image der Branche in Sachen Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Besonders ärgerlich ist es, dass das alles hätte vermieden werden können, wenn die nötige Vegetationspflege, also das Zurückschneiden der Bäume und Äste an dieser Stelle rechtzeitig stattgefunden hätte. Es darf nicht passieren, dass Menschen an Bahnhöfen stehen bleiben oder Güterzüge nicht in den Produktionsstätten ankommen, weil Äste oder Bäume nicht vorbeugend und konsequent zurückgeschnitten werden“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz wurde 2021 ergänzt
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) enthält diesbezüglich eindeutige Regelungen: Wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück besitzt, ist verpflichtet, auf dem Grundstück innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens beidseits entlang der Gleise, (…) die geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die Sicherheit des (…) durch umsturzgefährdete Bäume, herausbrechende oder herabstürzende Äste, sonstige Vegetation (…) abzuwehren. Joachim Berends ergänzt: „Auf Betreiben der Branche wurde bereits im Jahr 2021 im AEG zusätzlich geregelt, dass den Eisenbahnen für Nachbargrundstücke das Recht zur Betretung und zur Ersatzvornahme eingeräumt wurde, um Gefahren aus der Vegetation zu sichten und zu beseitigen.“
VDV-Schrift 613 gibt konkrete Empfehlungen
In den letzten Jahren haben Extremwetterereignisse – insbesondere Stürme – wiederholt zu derart massiven Störungen des Bahnbetriebs geführt, dass die gesetzlich verankerte Betriebspflicht zum Betrieb der Eisenbahninfrastruktur an vielen Stellen nicht mehr erfüllt werden konnte. Die Häufigkeit, räumliche Ausdehnung und Dauer von Extremwetterereignissen sind nicht oder allenfalls sehr kurzfristig prognostizierbar, dennoch kann bei der Vegetationspflege vorbeugend darauf geachtet werden. Die Branche hat dazu bereits vor zwei Jahren ein aktualisiertes Empfehlungs- und Maßnahmenpapier veröffentlicht. In der VDV-Schrift 613, die von verschiedenen Expertinnen und Experten der Eisenbahnunternehmen und des Branchenverbands VDV erarbeitet wurde, werden konkrete Maßnahmen und Empfehlungen beschrieben, wie dem Gefährdungspotenzial von herunterfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen entlang von Schienenwegen vorgebeugt werden kann. Dabei geht es beispielsweise um Mindestabstände, um die richtige Pflege und Inspektion sowie um den Einsatz gehölzfreier Vegetation.
„Witterungsbedingte Schäden an der Vegetation entstehen selten ad hoc, sondern sind bei regelmäßiger Pflege und Beobachtung frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Es müssen bereits vorausschauend und präventiv Äste oder Bäume entfernt werden, bevor sie herunterfallen oder umstürzen. Genauso wichtig ist auch, dass die vorhandene Vegetation regelmäßig und ausreichend zurückgeschnitten wird. Das oberste Ziel muss ein sicherer und zuverlässiger Eisenbahnbetrieb sein“, so Berends abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
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