Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA unterstützt Initiative der Europäischen Kommission

(Hannover) - Die Europäische Kommission will die zweite Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland einleiten und Berlin ultimativ auffordern, durch eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes endlich für Wettbewerb auf dem deutschen Erdgasmarkt zu sorgen. Die nächste Stufe wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, falls die Regierung nicht innerhalb von zwei Monaten einlenkt. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) in Hannover begrüßte am 8. Juni 2001 die Initiative der Europäischen Kommission ausdrücklich.

Nach den Worten des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes Manfred Panitz ist es ein Skandal, dass neun Monate nach Ablauf der Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Gasrichtlinie, die Wettbewerb zwingend vorschreibt, Kunden in Deutschland so gut wie keine Angebote von Dritten erhalten. Statt dessen sieht sich die mittelständische Wirtschaft mit saftigen Preiserhöhungen konfrontiert, über 40 % im letzten Jahr und über 80 % in den letzten 18 Monaten. Die Hauptursache für den fehlenden Wettbewerb sieht Panitz in der nicht geregelten Durchleitung. "Die Verbändevereinbarung ist doch alles andere als praktikabel; statt den problemlosen Gas-Transport durch fremde Netze zu gewährleisten, werden potenzielle Anbieter wegen der Kompliziertheit der Vereinbarung abgeschreckt", so Panitz.


Der Gesetzgeber ist gefordert

Dass auch drei Jahre nach der gesetzlichen Öffnung des Gasmarktes in Deutschland von Wettbewerb so gut wie keine Rede sein kann und noch nicht einmal die EU-Übergangsfristen eingehalten worden sind, hält der VEA nicht länger für hinnehmbar. Der Verband fordert Gesetzgeber und Regierung auf, den für den Wettbewerb unverzichtbaren Netzzugang endlich detailliert gesetzlich zu regeln. In diesem Zusammenhang erneuert der Verband seine Forderung nach einer Regulierungsinstanz. Die an der Vereinbarung beteiligten Verbände hätten genügend Zeit gehabt, für einen funktionierenden Wettbewerb zu sorgen. Offensichtlich seien sie dazu nicht in der Lage. Daher müsse endlich ein neutraler Schiedsrichter her.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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