Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA-Online-Angebot hilft bei Suche nach günstigstem Energieversorger

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA), Hannover, erweitert seine Angebotspalette. Seit dem 23. April haben industrielle Energiekunden die Möglichkeit, ihren Energiebedarf auf dem VEA-Online-Marktplatz auszuschreiben. Im umgekehrten Auktionsverfahren können Versorger ihre Angebote abgeben. Wer bis zu einem festgelegten Stichtag das günstigste Angebot unterbreitet hat, bekommt den Zuschlag.

Die Energiebeschaffung über VEA-Online funktioniert schnell und einfach. Die für eine Ausschreibung notwendige Aufbereitung der Verbrauchs- und Vertragsdaten des Energiekunden erledigt für VEA-Mitglieder der Verband. Das darauf basierende Angebot eines Liefervertrags ist auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden zugeschnittenen. Der VEA stellt dieses Vertragsangebot ins Internet. Die Energieanbieter können dann ihre Gebote abgeben. Mit dem günstigsten Anbieter kommt es zum Vertragsabschluss.

„Der Strompreis in Deutschland ist von Juli 1998 bis Juli 2000 permanent gefallen, vor allem im dritten Quartal 1999. Im letzten Jahr hat dann eine Gegenbewegung eingesetzt. Die Preisvergleiche, die wir regelmäßig erstellen, zeigen aber, dass es durchaus noch erhebliche Einsparpoten-ziale auf dem Energiemarkt gibt“, beschreibt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstands-mitglied des VEA, die momentane Situation. „Ein Wechsel kann sich durchaus lohnen.“


Nach wie vor bestehen Hemmnisse

Es gibt aber bislang noch einige Hemmnisse für einen Anbieterwechsel. Die Ausgestaltung eines Vertrags zum Beispiel hängt stark vom Bezugs-profil des Kunden ab. Diese variieren aber bei den Industriekunden deutlich. Es ist deshalb für einen wechselwilligen Kunden schwer, sich einen objektiven Vergleich zu verschaffen. Eine weitere Hürde ist die nahezu willkürliche Festlegung des Netznutzungsentgelts. Sie gibt Anbietern die Möglichkeit, „fremden“ Strom zu verteuern. So kann ein eigentlich günstiges Angebot durch Dritte in die Höhe getrieben werden. Eine weitere Verschlechterung eines ursprünglich günstigen Angebots droht durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Manche Versorger versuchen, die durch diese Gesetze entstehen-den Mehrkosten auf die Verbraucher abzuwäl-zen. Das kann zu einem erheblichen Preisauf-schlag auf den Grundpreis führen. Die über VEA-Online ausgeschriebenen Verträge sind deswe-gen ausschließlich Vollversorgungsverträge, das heißt, die Kosten für die Netznutzung, für EEG und KWKG sind mit berücksichtigt.

„Viele Energiekunden haben bisher die Möglich-keiten des liberalisierten Markts nicht genutzt. Sie sind verunsichert und finden sich im Tarif-dschungel nicht zurecht. Wir bieten mit unserem Online-Marktplatz eine Möglichkeit, ohne viel Aufwand Energiekosten zu sparen. Damit erhö-hen wir auch den Druck auf teure Versorger, ihre Preise zu senken“, so Panitz. „Wir ermitteln bei unseren Preisvergleichen gravierende Unterschiede zwischen den Anbietern.“ Der Gaspreisvergleich des VEA vom November 2000 erbrachte Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent, beim Strompreisvergleich (März 2001) waren es 70 Prozent, und die Netznutzungsentgelte variieren sogar um bis zu 300 Prozent (Januar 2001).

Zunächst werden im Online-Marktplatz vor allem Stromlieferverträge ausgeschrieben. Mit der fortschreitenden Liberalisierung des Gasmarkts soll das Angebot auch auf Gaslieferverträge ausge-weitet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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