VEA: Neue Verordnung bringt endlich fairere Energieverträge / Energie-Abnehmerverband VEA beurteilt Grundversorgungsverordnungen positiv, verurteilt Vorgehen der Konzerne im Netzentgeltstreit
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) begrüßt die Verordnungs-Entwürfe für die Grundversorgung mit Gas und Strom, wie sie jetzt dem Bundesrat vorgelegt wurden. Endlich erhalten die Verbraucher fairere Bedingungen und die Möglichkeit, sich gegen Irrtümer und falsche Berechnungen zu wehren, wie von uns gefordert, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Insbesondere lobte der Experte das Gebot verständlicher Rechnungen und die Möglichkeit, zweifelhafte Forderungen gerichtlich klären zu lassen, ohne dass der Versorger mit einer Unterbrechung der Strom- und Gaslieferung drohen darf. Der Wechsel des Energieversorgers wird durch die Verordnungen spürbar erleichtert. So sind Gebühren für den Lieferantenwechsel jetzt verboten. Das wird dem Wettbewerb zugute kommen, so Panitz. Auch die jetzt frühere Benachrichtigungspflicht bei Preis- und Vertragsänderungen stößt auf Zustimmung des VEA.
Scharfe Kritik hingegen äußert Panitz am Vorgehen von RWE und Vattenfall, die ihre beantragten Stromnetzentgelte eigenmächtig in Kraft gesetzt haben und sich dabei auf den Ablauf der sechsmonatigen Frist nach Einreichung der Unterlagen berufen. Selbstverständlich sind diese Entgelte noch nicht genehmigt, entsprechende Forderungen gegenüber Stromkunden sind gegenstandslos, so Panitz. Die Versorger selbst hätten durch eine Fülle von nachgereichten Unterlagen die Verlängerung dieser Frist verschuldet. Die Netzagentur müsse deren eigenmächtiges Handeln unverzüglich unterbinden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188
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