VEA gegen zusätzliche Subventionierung von Offshore-Windanlagen / Energie-Abnehmerverband sieht Gefahren für Stromkunden / Auf einer Linie mit den Forderungen der Länder
(Hannover) Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) schließt sich in der scharfen Kritik am geplanten Infrastrukturbeschleunigungsgesetz den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Das Gesetz verlagere die Kosten für den aufwändigen und teuren Netzanschluss von Windkraftanlagen auf hoher See auf die Netzbetreiber und damit letztendlich die Stromkunden. Die vier Länder wollen das Gesetz an diesem Freitag im Bundesrat stoppen. Es führt in seiner gegenwärtigen Version dazu, dass die Anschlusskosten voll in die Netzentgelte eingerechnet und damit am Ende auf die Verbraucher abgewälzt werden. Diese als Stromnetzentgelte verschleierte Milliarden-Subventionierung muss auf jeden Fall verhindert werden, fordert Manfred Panitz, geschäftsführendes VEA-Vorstandsmitglied. Wir unterstützen die Position der Länder daher voll und ganz und drängen auf einen Erfolg.
Das geplante Gesetz verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, auf eigene Kosten Stromleitungen zu den Windparks zu verlegen sowie einen Netzanschluss zu installieren und zu betreiben. Ein weiterer Anstieg der Strompreise wäre die logische Folge, zusätzliche Kosten für die Stromverbraucher im zweistelligen Milliardenbereich sind zu befürchten. Die deutsche Wirtschaft kann sich das aber nicht leisten. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich einmal mehr, dass die Windenergie momentan wirtschaftlich noch nicht in der Lage ist, eine bedeutendere Rolle in der deutschen Energieversorgung zu spielen, ohne die Verbraucher unnötig zu belasten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188
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