Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

VDZ und Deutsche Post vereinbaren Pressepost-Preise 2004

(Berlin) - Um durchschnittlich ein halbes Prozent werden für das Jahr 2004 die allgemeinen Pressepost-Preise angehoben. Darauf verständigten sich kürzlich die Deutsche Post AG und der VDZ.

Laut Rahmenvereinbarung zwischen VDZ und Deutsche Post AG über die Entwicklung der Pressepost-Preise richtet sich die jährliche Entwicklung der Entgelte für Pressepost nach der Inflationsrate des laufenden Jahres, wobei in Nachbetrachtung der real eingetretenen Inflationsrate des Vorjahres ein Ab- oder Zuschlag vorgenommen wird.

Nachdem in den Gesprächen des letzten Jahres für 2003 die Inflationsrate mit 1,70 Prozent zu hoch angesetzt worden war, ging man in den diesjährigen Verhandlungen von einer Inflationsrate von 0,95 Prozent für 2003 aus.

Weiterhin will die Deutsche Post AG die von der Bundesregierung geplante LKW-Maut an ihre Kunden weitergeben und somit in die Berechnung der Preissteigerung einbeziehen. Da das genaue Prozedere zur Einführung der Maut aber gegenwärtig noch nicht eindeutig feststeht, einigte man sich auf Wunsch des VDZ über eine erste Abschlagszahlung von 0,35 Prozent. Ein genauer Ausgleich wird, wenn das Abrechnungsverfahren zur LKW-Maut feststeht, bei den Preisgesprächen im nächsten Jahr festgelegt.

Aus all dem folgt: Die Preise für 2004 zur Beförderung von Wochenzeitschriften, Monatszeitschriften und Pressesendungen steigen in allen Gewichtsstufen um durchschnittlich 0,50 Prozent. Die Preiserhöhung für 2003 hatte 0,97 Prozent betragen. „Damit können wir sehr zufrieden sein,“ kommentiert VDZ-Verhandlungsführer Hartmut Bühne, Gruner+Jahr.

Die Beilagenentgelte bleiben, wie schon in den letztjährigen Gesprächen vereinbart, unverändert auf dem diesjährigen Niveau.

Und noch einen weiteren Verhandlungserfolg konnte der VDZ erzielen: Bis Ende 2002 wurden Postvertriebsstücke, die mit einem anderen Postvertriebsstück verschickt wurden, mit diesem gemeinsam gewogen und abgerechnet. Zum Jahreswechsel hatte die Deutsche Post AG ihre AGB für 2003 so geändert, das dieser sogenannte „Kombiversand“ von Postvertriebsstücken in Postvertriebsstücken nicht mehr möglich war. Dies führte zu separatem Wiegen und Abrechnen sowie für die betroffenen Objekte zu höheren Kosten. Der VDZ protestierte. Die Deutsche Post AG hat darauf hin den Verlagen einen Zusatzvertrag angeboten, der den alten Zustand von 2002 wieder herstellte. Es blieben dennoch einige Probleme. In den diesjährigen Preisgespächen wurden diese restlos ausgeräumt werden. Alle Verlage können in 2004 die oben beschriebene Versandart wählen, wenn sie einen entsprechenden Zusatzvertrag mit der Deutsche Post AG abschließen.

Fragen zur Thematik beantworten gerne: Brita Westerholz, Tel. 069/1306-326, e-Mail: westerholz@boev.de und Ludwig von Jagow, Tel. 030/726298-152, Mail: l.jagow@vdz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr.15, 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298103

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