Pressemitteilung | (vdw) Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.

vdw-Verbandsdirektorin begrüßt Urteil zum Mietendeckel

(Hannover/Bremen) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Land Berlin sei nicht berechtigt, die Mieten per Gesetz zu deckeln, denn die Gesetzgebungsbefugnis liege allein beim Bund, der bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte.

Dazu sagt Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw):

"Das Urteil ist eine klare Absage an all diejenigen, die mehr bezahlbares Wohnen mit unüberlegten ordnungspolitischen Maßnahmen fördern wollen. Wer in der Politik in Niedersachsen und vor allem in Bremen weiterhin über regulatorische Eingriffe phantasiert, ist auf dem Holzweg.

Die Probleme am Wohnungsmarkt können nur durch verstärkten Neubau gelöst werden. Die sozial-orientierte Wohnungswirtschaft hat immer wieder auf die notwendigen Stellschrauben hingewiesen: kostengünstiges Bauland, weniger Vorschriften, bessere Förderbedingungen. Nur so können wir den Menschen helfen, die händeringend auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind."

Quelle und Kontaktadresse:
(vdw) Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. Pressestelle Leibnizufer 19, 30169 Hannover Telefon: (0511) 126501, Fax: (0511) 1265111

(sf)

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