VdW Bayern warnt vor neuen Armenquartieren / Bewährte Standards beim sozialen Wohnungsbau müssen erhalten bleiben
(München) - Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) kritisiert die Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung der Mietkosten und Wohnflächen für Sozialmieter durch die Kommunen. "Bei einem Wettstreit der Kommunen um die niedrigsten Unterbringungskosten für Hartz-IV-Empfänger sind Armenghettos vorprogrammiert", sagt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Die negativen Folgen für die Städte würden vermeintliche Ersparnisse bei weitem überwiegen.
Angesichts der leeren Kassen der Kommunen bestünde die Gefahr, dass die Wohngeldleistungen bei vielen Städten sehr niedrig angesetzt werden. "Ein Riesenproblem für unsere Mitgliedsunternehmen mit ihren rund 125.000 Sozialwohnungen", erläutert Kroner. In die Modernisierung und Instandhaltung der betroffenen Wohnungen könnte nicht mehr wirtschaftlich investiert werden. "Die Folge wäre eine Zwei-Klassen-Gesellschaft mit Einfachstunterkünften für Einkommensschwache", prophezeit der Verbandschef. Von dem durch die bayerische Verfassung festgeschriebenen Recht auf angemessene Wohnung könne dann keine Rede mehr sein.
Entschieden spricht sich der Verbandsdirektor gegen eine Neuregelung der Wohnungsgrößen für Sozialmieter aus. Die Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau sehen für einen Einpersonen-Haushalt 35 bis 40 Quadratmeter vor. Für vier Personen gilt eine Wohngröße von 90 Quadratmetern als angemessen. Von dieser Regel sollen die Kommunen künftig abweichen können - im Gespräch sind 25 Quadratmeter für Einpersonen-Haushalte. Damit würden die bewährten Standards im sozialen Wohnungsbau in Frage gestellt. Die Wohnverhältnisse für Einkommensschwächere hätten sich in den vergangenen 60 Jahren enorm verbessert und dazu beigetragen, dass es in Deutschland heute keine Armenquartiere gibt. "Diese Errungenschaften sollte man nicht aufs Spiel setzen", warnt Kroner.
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