VDV: Eine Maut für Fernbusse ist legitim und angemessen
(Berlin) - Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt die aktuellen Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse für Umwelt und Verkehr, künftig auch Fernbusse zu bemauten. "In Deutschland ist es üblich, dass Verkehrsteilnehmer für die Nutzung von Schiene, Straße und Wasserstraße eine entsprechende Nutzungsgebühr zahlen. Die Eisenbahn zahlt Trassenentgelte, die Binnenschiffe Kanalgebühren, der LKW zahlt Maut. Analog dazu sollte auch eine Maut für Fernbusse eingeführt werden. Der Fernbus ist drei Jahre nach der Marktöffnung ein etabliertes Verkehrsmittel, das bei bestimmten Zielgruppen großen Anklang findet. Nun wird es Zeit, auch dieses Verkehrsmittel an die geltenden Regelungen und Maßstäbe der öffentlichen Verkehrsangebote insgesamt anzugleichen", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Am Freitag beschließt das Plenum des Bundesrates über die Änderungsvorschläge zum Bundesfernstraßenmautgesetz, die darüber hinaus eine Zustimmung von Bundesregierung und Bundestag benötigen. Dabei stehen die Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse für Umwelt und Verkehr auf der Tagesordnung, beide empfehlen eine Ausweitung der Maut auf Fernbusse. "Eine Maut für Fernbusse ist legitim und angemessen. Die Liberalisierung des Fernbusmarktes war ein erfolgreicher Schritt der Bundesregierung. Sonderrechte für einzelne Verkehrsträger und damit für den Fernbus darf es allerdings nicht dauerhaft geben. Im Übrigen ist die Mineralölsteuer keine zweckgebundene Abgabe zur Finanzierung der Straße. Das Äquivalent zum Trassenpreis im Eisenbahnfernverkehr kann nur die Maut für Fernbusse sein", so Wolff weiter.
Neben der Einbeziehung der Fernbusse in das geltende Mautsystem, fordert der VDV weitere Anpassungen des Fernbusmarktes an Standards, die für andere Verkehrsträger seit Jahren gelten:
1. Stationsentgelte: Den Betreibern von Fernbusstationen, also in der Regel den Kommunen und Gemeinden, sollte unter dem Gesichtspunkt der Nutzerfinanzierung die Möglichkeit sichergestellt werden, Stationsentgelte zu erheben.
2. Fahrgastrechte: Faire Wettbewerbsbedingungen bei den Fahrgastrechten bedeuten gleiche Standards für Fernbus, Eisenbahn und Luftverkehr. Ausnahmen gilt es zu vermeiden, ein einheitliches System ist schon allein im Sinne der Fahrgäste anzustreben.
3. Barrierefreiheit: Politischer Wille, der sich in der PBefG-Novelle aus dem Jahr 2013 wiederfindet, ist die vollständige Barrierefreiheit des öffentlichen Personenverkehrs. Dieser hohe und nachvollziehbare Maßstab muss gleichermaßen für sämtliche Mobilitätsanbieter gelten.
4. Haltestellenabstand: Um eine Konkurrenzierung und damit Kannibalisierung zwischen SPNV und Fernbussen zu vermeiden, gibt es im aktuellen Gesetz bereits einen Mindestabstand von 50 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen. In der täglichen Praxis gibt es jedoch vermehrt Fälle, in denen dieser Mindestabstand umgangen wird. Die SPNV-Unternehmen, die Gegensatz zum Fernbus an die geltenden Nahverkehrstarife gebunden sind, verlieren dadurch bereits heute jährlich bundesweit bis zu 70 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen. Da schon der Begriff "Fernbus" deutlich macht, dass es sich dabei um Fern- und nicht um Regional- oder Nahverkehr handelt, schlägt der VDV ein Beförderungsverbot von unter 100 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen vor.
"Wettbewerb funktioniert immer dann am besten, wenn alle Teilnehmer dieselben Bedingungen vorfinden. Es ist nachvollziehbar, dass man dem Fernbus als neuem Marktteilnehmer eine Starthilfe geben wollte, und deshalb einige Rahmenbedingungen zunächst etwas lockerer gesetzt hat. Aber eine dauerhafte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten anderer Verkehrsträger darf es nicht geben", so Wolff abschließend.
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