Pressemitteilung | Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

VdU-Präsidentin Regina Seidel nach 8 Monaten AGG

(Berlin) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt so überflüssig wie ein Kropf! Aber gestandene Unternehmerinnen haben sich noch nie durch unsinnige Gesetze aus dem Tritt bringen lassen und durch das Allgemeine Gutmenschen Gesetz schon gar nicht.

Danach sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder allgemein noch speziell sexuell belästigt werden. Ja, was denn sonst? Beschäftigte, die sich nicht nur nicht wohl, sondern gepiesackt fühlen, bringen nicht nur keine oder weniger Leistung, sondern melden sich schlicht ab. Jede vernünftige Unternehmerin, die ihre Firma ergebnisorientiert führt, schaltet Störfaktoren soweit wie irgend möglich aus.

Gleiches gilt für Benachteiligungen. Wer darauf baut, Kosten zu sparen, indem einzelne Mitarbeiter benachteiligt werden, handelt betriebswirtschaftlich absolut kontraproduktiv. Derartige Strategien sind von vornherein zum Scheitern verurteilt, das weiß jede Unternehmerin.

Das AGG verbietet, jemanden wegen seiner Religion oder Weltanschauung zu benachteiligen. Wer sollte das wollen? Schon Friedrich der Große hat verkündet, jeder solle nach seiner Fasson selig werden. Das AGG erlaubt ja zum Glück nicht das Ausrollen des Gebetsteppichs im Showroom oder das Missionieren in der Belegschaft.

Rasse oder ethnische Herkunft: Es ist kaum vorstellbar, dass etwa die Hautfarbe oder die Frage, ob jemand Kurde oder Friese ist, eine Rolle im Unternehmen spielt, wenn die Leistung stimmt. Gleiches gilt für die sexuelle Identität.

Bei der Behinderung bin ich überzeugt, dass die Beschäftigung behinderter Menschen auf große Akzeptanz bei den nicht behinderten Beschäftigten stößt und die Behinderten selbst, so meine eigene Erfahrung, besonders engagiert sind und keineswegs permanent besondere Nachsicht einfordern.

Das Merkmal Alter ist merkwürdig, weil Alter sozusagen immer ist. Jetzt nach AGG ist es sicherlich nicht angesagt, jemandem vorzuwerfen, er oder sie sei zu jung oder zu alt für eine bestimmte Aufgabe. Aber aus Unternehmenssicht hinderlich ist es auch nicht. Man kann sich letztendlich damit arrangieren.

Bleibt das Geschlecht. Hier bin ich der Auffassung, dass auch Männer eine reelle Chance verdienen. Sie sind gentechnisch schlechter ausgestattet, daher für das heute angesagte Multitasking eher nicht geeignet. Aber die demografische Entwicklung zwingt uns Unternehmerinnen zu Zugeständnissen – wie auch das AGG.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203084540, Telefax: (030) 203084545

(el)

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