VDR-Vorstand beschließt Konzept für eine Organisationsreform in der Rentenversicherung
(Berlin) - Der Vorstand des VDR hat sich am 10. März auf ein Konzept für eine umfassende Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung verständigt. Ziel dieser Reform ist es, die organisatorischen Konsequenzen aus dem einheitlichen Versichertenbegriff für die Arbeiter- und die Angestelltenrentenversicherung zu ziehen. Dabei soll gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Rentenversicherung durch Verwaltungsvereinfachungen verbessert und die Qualität der Dienstleistungen für die Versicherten, Rentner und Betriebe weiter gesteigert werden.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, in dieser Legislaturperiode eine Organisationsreform in der Rentenversicherung auf den Weg zu bringen und die Rentenversicherung gebeten, einen gemeinsamen, von Bundes- und Landesträgern mitgetragenen Vorschlag für ein Organisationskonzept zu entwickeln. Dieser Wunsch traf auf eine Initiative in der Rentenversicherung, die nun zu der Verabschiedung des "Organisationsmodells für die Deutsche Rentenversicherung" führte.
Das Organisationsmodell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung treten gemeinsam als " Deutsche Rentenversicherung" nach außen auf gegenüber Versicherten, Betrieben, Leistungsempfängern, Politik und Öffentlichkeit.
Alle Träger der Deutschen Rentenversicherung auf der Bundes- und der Landesebene sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit paritätischer Selbstverwaltung.
Auf der Bundesebene gibt es eine Spitzeninstitution der Deutschen Rentenversicherung:
Sie hat Querschnittsfunktionen für die gesamte Deutsche Rentenversicherung und originäre Trägeraufgaben für alle versicherten Beschäftigten in den Betrieben der Branchen, die der Bundesebene insgesamt zugeordnet sind.
Sie fasst im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verbindliche Beschlüsse für die Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Die Selbstverwaltung der Spitzeninstitution wird zu 50% durch Wahl der bei ihr Versicherten und ihrer Arbeitgeber und zu 50% aus der Selbstverwaltung der Regionalträger (Landesversicherungsanstalten) gebildet.
Die Geschäftsführung der Spitzeninstitution besteht aus einem Direktorium und einem erweiterten Direktorium, dem auch Geschäftsfü hrer der Landesversicherungsanstalten angehören.
Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte entfällt. Zwischen den Bundesträgern und der Gesamtheit der Landesversicherungsanstalten erfolgt eine Zuständigkeitsverteilung anhand der Zuordnung bestimmter Branchen.
Jede Landesversicherungsanstalt ist in ihrem Regionalbereich zuständig für:
- alle versicherten Beschäftigten in den Betrieben der Branchen, die der Regionalebene insgesamt zugeordnet sind (Betriebs- und Regionalprinzip);
- die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Mit Fusionen, Kooperationen und der Zusammenlegung von Einrichtungen verschiedener Rentenversicherungsträger sind bereits in der Vergangenheit wichtige Schritte vollzogen worden, um die Gesamtorganisation der Rentenversicherung zu straffen und damit die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Mit der Verständigung auf ein " Organisationsmodell für die Deutsche Rentenversicherung" wird dieser Weg jetzt konsequent fortgesetzt. Die Rentenversicherung geht davon aus, dass das jetzt vorgelegte Konzept der Selbstverwaltung in der weiteren politischen Diskussion über eine Organisationsreform eine entsprechende Berü cksichtigung finden wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V.
Eysseneckstr. 55
60322 Frankfurt
Telefon: 069/15220
Telefax: 069/1522320