VDR hält Rentenanpassung zum 1. Juli 2003 für rechtmäßig / Die Widerspruchs-Aktion des VdK ist ein Irrweg
(Frankfurt am Main) - Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hält die zum 1. Juli 2003 vorgenommene Rentenanpassung in Höhe von 1,19 Prozent in den neuen Bundesländern und 1,04 Prozent in den alten Bundesländern für rechtmäßig.
Bei der diesjährigen Rentenanpassung hat sich zum ersten Mal der 2001 in die Berechnungsformel aufgenommene Altersvorsorgeanteil ausgewirkt. Dieser Berechnungsfaktor sorgt dafür, dass sich die Aufwendungen der Erwerbstätigen für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge ("Riester-Rente") auf die Höhe der Rentenanpassung auswirken. In diesem Jahr hat der Altersvorsorgeanteil dazu geführt, dass die Rentenanpassung um etwa 0,6 Prozentpunkte niedriger ausgefallen ist als ohne seine Berücksichtigung.
Nach Auffassung des VDR sind die Rentenanpassungsmitteilungen nicht zu beanstanden. Sie beruhen auf einer korrekten Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen Anpassungsverordnung. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Anpassungsverordnung gegen höherrangiges deutsches Recht oder gegen Vorgaben des EU-Rechts verstößt. Der VDR geht deshalb davon aus, dass die vom VdK initiierten Widersprüche gegen die Rentenanpassung keine Aussicht auf Erfolg haben.
Nach Auffassung des VDR ist es ein Irrweg, die sozialpolitische Auseinandersetzung um den "richtigen" Weg zu einer finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung nun auf dem Rechtsweg zu führen. Die Widersprüche führen lediglich zu einem erheblichen überflüssigen Aufwand bei den Betroffenen, den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten, der letztlich kein positives Ergebnis für die Rentnerinnen und Rentner zeitigen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V.
Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt
Telefon: 069/15220, Telefax: 069/1522320