Pressemitteilung | k.A.

VDR-Geschäftsführer Ruland zur Vorlage des Gutachtens der "Rürup-Kommission"

(Frankfurt am Main) - Zu dem am 28. August vorgelegten Gutachten der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme erklärt der Geschäftsführer des VDR, Prof. Dr. Ruland:

"Die Vorschläge der Kommission sind ein Kompromiss zwischen anfangs sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen. Die sich aus der Verschiebung der Altersstrukturen der Bevölkerung ergebenden Lasten sollen mit diesen Vorschlägen angemessener auf die verschiedenen Generationen verteilt werden ", so Ruland, der Mitglied dieser Kommission war.

Rentner werden nach den Vorschlägen zukünftig mit geringeren Rentenzuwächsen rechnen müssen. Das Bruttorentenniveau von heute 48 Prozent, das einem Nettorentenniveau von 70 Prozent entspricht, wird bis 2030 aufgrund der bereits beschlossenen Maßnahmen auf etwas über 42 Prozent absinken. Es liegt, werden die Kommissionsvorschläge umgesetzt, bei etwa 40 Prozent. Die Kommission sieht es des Weiteren als notwendig an, ab 2010 in einer langen Übergangszeit die Regelaltersgrenze von heute 65 Jahren auf 67 Jahre anzuheben. Dies setzt aber voraus, dass die Chancen ä lterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden mü ssen. "Der Vorschlag hat damit auch eine starke Appellfunktion: Betriebe und Arbeitnehmer müssen sich auf steigende Altersgrenzen einstellen", so Ruland.

Auf der anderen Seite werden die Beitragszahler trotzdem künftig mit höheren Beitragssätzen in der Rentenversicherung rechnen müssen, bei Umsetzung der Maßnahmen kann der Anstieg des Beitragssatzes aber reduziert werden. Nach geltendem Recht würde der Beitragssatz von heute 19,5 Prozent auf über 24 Prozent im Jahr 2030 ansteigen, mit den Maß nahmen kann der Anstieg auf 22 Prozent begrenzt werden.

Bei der Bewertung dieser Vorschläge muss berücksichtigt werden, dass die Lebenserwartung der über 65-Jährigen weiter ansteigt. Diese erfreuliche Entwicklung kann aber, was die finanziellen Konsequenzen angeht, nicht ausschließlich zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ohne eine Anhebung des Rentenalters hätte das Rentenniveau noch mehr abgesenkt werden müssen.

Ruland begrüßt, dass ein Systemwechsel zur steuerfinanzierten Grund- oder Sockelrente wegen der damit verbundenen weitreichenden Probleme abgelehnt wird. Er teilt auch die Auffassung der Kommission, dass eine Differenzierung der Rentenanpassung nach der Rentenhöhe, eine Differenzierung der Beiträge und/oder der Rentenhöhe in der Rentenversicherung nach der Kinderzahl oder eine Differenzierung des abschlagsfreien Rentenzugangsalters nach der Anzahl der Beitragsjahre nicht sinnvoll ist.

Ruland: "Das Gutachten ist nicht das Ende, sondern der Beginn einer sehr spannenden politischen Diskussion um die künftige Rentenpolitik".

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt Telefon: 069/15220, Telefax: 069/1522320

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