VDR-Geschäftsführer befürchtet Systemwechsel durch Ausgleichsfaktor
(Frankfurt) - Mit dem von der Koalitionsarbeitsgruppe vorgeschlagenen Ausgleichsfaktor soll ein Systemwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeleitet werden. Dies erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Prof. Dr. Franz Ruland. Zum ersten Mal soll nach diesen Vorschlägen eine zusätzliche private Altersvorsorge auf die beitragsfinanzierte Rente angerechnet werden. Damit wird ein Weg beschritten, der zu einer Reduzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung auf eine subsidiäre Grundsicherung führen kann.
Der Ausgleichsfaktor ist der Sache nach ein Kürzungsfaktor. Er kürzt in Abhängigkeit vom Rentenzugangsjahr - die umlagefinanzierte Rente um die Hälfte einer hypothetisch errechneten, kapitalgedeckten Rente. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden heruntergefahren zugunsten einer privaten Vorsorge, von der als Mindestvoraussetzung nur verlangt wird, dass sie die entrichteten Beiträge zurückzahlt.
Hinzu kommen die Auswirkungen der geänderten
Rentenanpassungsformel, in der die wachsenden Beiträge zur privaten Altersvorsorge in den Jahren 2001 bis 2008 die Anpassungen und damit das Rentenniveau mindern. Dies führt dazu, dass der aktuelle Rentenwert bereits im Jahr 2009 um zwei Prozent niedriger ausfällt als nach den bisherigen Reformmodellen der Bundesregierung.
Langfristig wird nach den Zahlen der Koalitionsarbeitsgruppe - das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auf 54 Prozent sinken, nachdem man die 64 Prozent, zu denen der "Demographische Faktor" geführt hätte, als "unsozial" kritisiert hatte. Die Aussagen zum künftigen Versorgungsniveau in dem Papier der Koalitionsarbeitgruppe ergeben sich zum einen aus hohen Zinsannahmen, zum anderen daraus, dass gesetzliche und (fiktive) private Vorsorge zusammengerechnet werden. Private Vorsorge wird aber heute schon in hohem Maße betrieben, ohne dass sie bislang je in das Versorgungsniveau eingerechnet worden wäre.
Von der erheblichen Kürzung der Renten werden vor allem die betroffen sein, die sich trotz der vorgesehenen und etwas verbesserten Förderung eine private Vorsorge nicht leisten können. Inwieweit die Kürzungen auch Erwerbsminderungsrenten betreffen, bleibt weitgehend offen.
Unterstützt wird vom VDR dagegen die Abkehr von der Idee, eine bedarfsorientierte Mindestsicherung innerhalb der Rentenversicherung anzusiedeln. Ebenfalls begrüßt wird der Verzicht auf Optionsmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenversorgung.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Eysseneckstraße 55, 60322 Frankfurt am Main, Dr. Axel Reimann (verantw.), Andreas Polster, Telefon: (069) 15 22-27 9, Telefax: (069) 15 22-31 0