vdp und Drees & Sommer präsentieren Benchmarking für Top 15%-Kriterium bei Immobilien
(Berlin) - Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und das Beratungsunternehmen Drees & Sommer haben ein Benchmarking vorgestellt, das Kreditinstitute unterstützt, bei Immobilienfinanzierungen den Nachweis der Konformität mit der EU-Taxonomie zu erbringen. Konkret werden dabei Benchmarks zur Erfüllung des sogenannten Top 15%-Kriteriums abgeleitet.
Gemäß EU-Taxonomieverordnung leistet der Erwerb oder das Eigentum an einem bis zum 31. Dezember 2020 errichteten Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels Klimaschutz, wenn eine der zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Entweder liegt ein Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse A vor, oder es kann nachgewiesen werden, dass ein Gebäude in Bezug auf den nationalen bzw. regionalen Markt zu den besten 15 Prozent in Bezug auf den Primärenergiebedarf gehört. Dabei ist zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden. Einzuhalten sind zudem die "Do no significant harm-Kriterien", das heißt, es ist sicherzustellen, dass das Gebäude keines der anderen fünf in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele beeinträchtigt.
Drees & Sommer hat nun im Auftrag des vdp herausgearbeitet, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Immobilien zu den Top 15 Prozent gehören und somit nachgewiesen werden kann, dass die Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels Klimaschutz leisten. Demnach erfüllen Einfamilienhäuser die Kriterien, wenn sie einen Energieausweis mit den Energieeffizienzklassen A+, A oder B vorweisen können. Für Mehrfamilienhäuser sind die Energieeffizienzklassen A+ oder A erforderlich. Sollte für Wohngebäude kein Energieausweis vorhanden sein, kann deren Zugehörigkeit zu den Top 15 Prozent auch über den Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauch nachgewiesen werden, der weniger als 74 kWh bzw. 70 kWh pro Quadratmeter betragen darf.
Für Gewerbeimmobilien wiederum kann der Nachweis über die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) erbracht werden. So ist Drees & Sommer zu dem Ergebnis gekommen, dass Büro- und Einzelhandelsimmobilien dann zu den besten 15 Prozent ihrer Objektklasse gehören, wenn sie mindestens die Anforderungen der EnEV 2009 einhalten. Bei Logistikimmobilien kann eine Zugehörigkeit zu den besten 15 Prozent angenommen werden, wenn die Errichtung nach den Vorgaben der EnEV 2014 oder einer aktuelleren Verordnung erfolgte.
"Eine Nachhaltigkeitsregulierung, die einheitliche Standards setzt und damit Orientierung gibt, ist gut und richtig. Die mit der EU-Taxonomie verbundene Komplexität erschwert es jedoch, den seit vielen Jahren bestehenden Sustainable-Finance-Aktivitäten der Kreditinstitute weiteren Schub zu verleihen", betont Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. "Mit der Ausweisung der Benchmarks geben wir Instituten eine wichtige Arbeitserleichterung für ihr Immobilienfinanzierungsgeschäft an die Hand. Sie können nun prüfen, ob ein Gebäude zu den besten 15 Prozent der entsprechenden Objektklasse gehört."
Kullig wies zudem darauf hin, dass die Taxonomiekonformität zukünftig auch für die Refinanzierung eine bedeutende Rolle spielen werde: "Der Entwurf der EU Green Bond Standards sieht vor, dass refinanzierte Gebäude eine hundertprozentige Taxonomiekonformität aufweisen müssen. Sollte diese Vorgabe so verabschiedet werden, dürfte es für viele Immobilienfinanzierer zumindest kurzfristig schwierig werden, Anleihen zu emittieren, die diesen Standard erfüllen", warnte Kullig. Deshalb setze sich der vdp unter anderem für eine Übergangsphase ein, in der lediglich eine 80%ige Taxonomiekonformität einzuhalten sei.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)
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