VDMA: Iran-Embargo muss für die Wirtschaft umsetzbar sein
(Frankfurt am Main) Der VDMA fordert von EU und Bundesregierung verständliche, die unternehmerische Rechtssicherheit verbessernde Embargo-Regeln, sowie eine Schutzvorschrift (sog. Erfüllungsverbot) für embargobetroffene EU-Unternehmen.
Es kann nicht angehen, dass Embargos immer nur nach außenpolitischen Vorgaben und ohne Berücksichtigung legitimer Interessen der betroffenen Unternehmen formuliert werden. Letztlich ist es die Wirtschaft, die ein Embargo umsetzen muss, mit allen Problemen und Risiken, so Ulrich Ackermann, Leiter der VDMA Außenwirtschaftsabteilung.
Aktueller Anlass für diese Forderung sind die Iran-Sanktionen der UNO, deren Inhalt primär Produkte des Maschinen- und Anlagenbaus trifft. Problempunkte aus Sicht des VDMA sind:
Unkalkulierbare Einzeleingriffe. Ein Teil der Embargomaßnahmen berechtigt zu Eingriffen in Iranexporte, wenn die IAEO andere Sachverhalte als Urananreicherung, Schwerwasserherstellung oder die Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen als besorgniserregend oder außergewöhnlich einstuft. Damit besteht das Risiko unternehmerisch nicht vorhersehbarer Einzeleingriffe in zivile Dual-Use-Güterexporte, weil sie nicht im Embargotext selbst definiert werden, sondern von unbekannten IAEO-Haltungen abhängen.
Wettbewerbsverzerrende Umsetzung. Ein Teil der Embargomaßnahmen wurde bewusst in das Ermessen der UNO-Mitgliedstaaten gestellt. Damit besteht das Risiko, dass Iran-Exporte in einem Staat blockiert, in einem anderen Staat aber als nicht ausreichend kritisch eingestuft werden. Angesichts diverser Erfahrungen der letzten zwei Jahre geht der VDMA davon aus, dass die Bundesregierung hier deutlich übervorsichtiger sein wird als andere Staaten.
Unklare praktische Umsetzbarkeit. Bei einem Teil der Embargomaßnahmen stellt sich die Frage der praktischen Umsetzbarkeit und damit verbundenen Belastungen/Risiken für Exporteure. Dies gilt z. B. für die Anweisung an UNO-Mitglieder, ein Recht zur Verifikation der Endverwendung und des Orts der Endverwendung durchzusetzen. Falls der Iran sich nicht zu embargo-bedingten Inspektionen vor Ort bereit erklärt (wovon auszugehen ist), darf das Risiko der Endverwendung nicht auf die Exportwirtschaft abgewälzt werden.
Fehlende Schutzklausel für embargo-betroffene Exporteure. Es fehlt eine Schutzklausel für Unternehmen, die bereits Lieferverträge mit dem Iran haben, deren Durchführung aber vom Iran-Embargo blockiert werden wird. Ohne ein sog. Erfüllungsverbot besteht das Risiko, dass Exporteure bereits (teil-)produzierte Güter einlagern müssen, da iranische Ansprüche auf Vertragserfüllung auch nach Ablauf eines (jahrelangen) Embargos weiterhin rechtswirksam bleiben.
Die UNO-Maßnahmen waren absehbar. Wir hatten erwartet, hierdurch klare, international einheitliche Regeln zu erhalten, welche Dual-Use-Güterexporte in den Iran zukünftig nicht gestattet sind. Damit wäre zugleich Rechtssicherheit für sonstige Iranexporte verbunden gewesen. Diesen Anspruch kann die UNO-Resolution jedoch definitiv nicht erfüllen, so Klaus Friedrich, Exportkontroll-Experte der VDMA Außenwirtschaftsabteilung.
Um rechtswirksam zu werden, bedarf es einer Umsetzung der UNO-Beschlüsse in verbindliche Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs durch die EU und die Bundesregierung. Friedrich: Hier müssen die legitimen (Eigen-)Schutzinteressen der Wirtschaft mit gleicher Bedeutung berücksichtigt werden wie außenpolitische Aspekte, anstatt die politischen Vorgaben der UNO einfach nur abzuschreiben.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau erzielte im Jahr 2005 in den Iran ein Exportvolumen von 1,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2006 wurden bis zum Oktober für 1,33 Mrd. EUR Maschinen- und Anlagen in den Iran exportiert, +2% gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Marlies Schäfer, Pressesprecherin
Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 66031411, Telefax: (069) 66032411
Rückfragen:
RA Klaus Friedrich, VDMA Außenwirtschaftsabteilung (Exportkontrolle, Nah-/Mittelost),
Telefon: (069) 66031677
Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaftsabteilung,
Telefon: (069) 66031441