VDKL veröffentlicht aktualisierte Geschäftsbedingungen für Kühlhäuser
(Bonn) - Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) hat eine aktualisierte Version der Allgemeinen Bedingungen der Kühlhäuser (ABK) veröffentlicht. Die ABK regeln alle wesentlichen Fragestellungen rund um die temperaturgeführte Lagerung von Lebensmitteln.
Kühlhaus auf, Paletten rein, Kühlhaus zu - fertig. Ganz so leicht ist das Geschäft mit gekühlten und tiefgekühlten Lebensmitteln nicht. Die Dienstleistungen moderner Kühlhäuser sind komplex und reichen von der kundenindividuellen Konfektionierung kleinteiliger Artikel über die Vermietung von Lagerraum bis hin zur Bereitstellung leistungsfähiger Lager-Software-Lösungen. Mit technischem Fortschritt und steigenden Kundenanforderungen entwickeln sich auch die Dienstleistungen der Kühlhäuser kontinuierlich weiter. Damit war es notwendig geworden, die Allgemeinen Bedingungen der Kühlhäuser (ABK) auf den neuesten Stand zu bringen und sie der aktuellen Rechtslage anzupassen. Ab sofort umfassen sie auch neue Regelungen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, gesetzlichen Meldepflichten oder zu durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch bedingten Änderungen.
Der VDKL empfiehlt die Nutzung der ABK, weil Geschäftsbeziehungen so auf einer unmissverständlichen und eindeutigen Basis aufbauen. Aktuell verwendet die Mehrzahl der deutschen Kühlhäuser die ABK als Grundlage für ihre Geschäfte. VDKL-Mitgliedern werden die Allgemeinen Bedingungen der Kühlhäuser unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Interessenten können die ABK gegen Zahlung einer Lizenzgebühr nutzen.
Der VDKL vertritt 85 Prozent der gewerblichen Kühlhäuser in Deutschland. Mitglieder sind Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen, die im Bereich der temperaturgeführten Logistik von Tiefkühl- und Frischeprodukten tätig sind.
Quelle und Kontaktadresse:
VDKL Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.
Mirjam Wagner, Pressereferentin
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