Pressemitteilung | k.A.

VDKD kritisiert Besteuerung auf zweiter Ebene bei auslĂ€ndischen Kulturorchestern / BMF Schreiben vom 20. MĂ€rz 2008 stellt Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot und Grundprinzipien des Steuerrechts dar / Aufforderung an Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Gleichbehandlung von im Ausland angestellten Fußballern und Orchestermusikern

(MĂŒnchen) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) kritisiert die Besteuerung auf zweiter Ebene bei auslĂ€ndischen Kulturorchestern. Diese werden zwar, wenn sie in Deutschland auftreten und fĂŒr ihre Konzerte ein Gesamthonorar als Orchester erhalten, als Kulturveranstaltung von der Quellensteuer befreit. Gleichzeitig aber wird der einzelne, angestellte Musiker des Orchesters steuerpflichtig und soll sein ihm im Ausland ausge­zahl­­tes Gehalt anteilig fĂŒr die Tage, an denen er sich in Deutschland aufhĂ€lt, versteuern. VDKD PrĂ€sident Michael Russ: „Das UnverstĂ€ndnis ĂŒber deutsches Steuerrecht bei den großen ameri­ka­­nischen Kulturorchestern wie beispielsweise den New Yorker Philharmonikern, dem Boston Symphony Orchestra und dem Cleveland Orchestra ist betrĂ€chtlich. Die Branche spĂŒrt bereits, dass auslĂ€ndische Orchester nicht mehr bereit sind, Konzertengagements in Deutschland anzutreten.“

VDKD Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile fĂŒhrt aus: „Die AbfĂŒhrungspflicht trifft nicht nur auslĂ€ndi­sche Orchester, sondern beispielsweise auch auslĂ€ndische Fußballvereine, die in Deutsch­­land im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs auftreten. In einem Schreiben des Bundesminis­teriums der Finanzen (BMF) vom 20. MĂ€rz 2008 wird nun auf die Besteuerung auslĂ€ndischer Sportler, Vereine und DachverbĂ€nde bei europĂ€ischen Mannschaftssportwett­bewerben im Hinblick auf die anteiligen Löhne nach § 50a Abs. 4 Nr. 2 EStG verzichtet. EU-Vereine sind also aufgrund der Wechselseitigkeit von der Steuerpflicht befreit, weil auch deutsche Vereine ihre Spiele im Rahmen internationaler Wettbewerbe im Ausland durchfĂŒhren. Anderes gilt fĂŒr die Musiker, hier will der deutsche Staat besteuern. Außer Acht gelassen wird hierbei, dass natĂŒrlich auch deutsche Orchester von auslĂ€ndischen SpielstĂ€tten eingeladen werden und so maßgeblich zum internationalen Kulturaustausch beitragen. Das Jahressteuer­gesetz 2009 beseitigt diesen Missstand nur teilweise, denn es sieht vor, die Befreiung vom Steuerabzug auf zweiter Ebene nur solchen Kulturvereinigungen zu gestatten, die zu mehr als der HĂ€lfte aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Da aber beispiels­weise die New Yorker Philharmoniker nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollen diese weiterhin benachteiligt bleiben. Im Interesse eines funktionierenden Kulturaustau­sches muss diese Behinderung im internationalen Kulturbetrieb dringend abgebaut werden. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen haben wir deshalb gefordert, das BMF-Schreiben vom 20. MĂ€rz 2008 auch auf die anteiligen Honorare der angestellten Orchestermusiker auszudehnen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) Gisela Weber, Pressestelle Brienner Str. 26, 80333 MĂŒnchen Telefon: (089) 28628379, Telefax: (089) 28626210

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