VDKD begrüßt Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes / Hoffnung auf Entlastung der Konzertveranstalter durch größere Erfassungsgenauigkeit und sinkende Beitragssätze / VDKD Präsident Russ: Mitwirkung des Verbandes bei der Reform hat sich gelohnt
(München) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) begrüßt die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Verbandspräsident Michael Russ: Die Mitwirkung unseres Verbandes bei der Reform hat sich gelohnt. Wir hoffen nun auf eine nachhaltige Absenkung der Beitragssätze und damit auf eine Entlastung unserer Mitglieder. Diese arbeiten hauptsächlich mit freien Künstlern zusammen, die oft auch hohe Honorare bekommen entsprechend hoch ist dann auch die zu leistende Künstlersozialabgabe. Für Künstler in Deutschland sowie für die privatwirtschaftlichen Unternehmen der Kulturwirtschaft, die wesentlich zur kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen, ist diese Reform ein wichtiges soziales und kulturpolitisches Signal.
In der dritten Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes wird unter anderem das Ziel verfolgt, durch eine größere Erfassungsgenauigkeit der Abgabepflichtigen sowie einer stärkeren Prüfung der Versicherungspflicht der Versicherten den Beitragssatz konstant zu halten, beziehungsweise auf die Höhe des Jahres 2004 zu reduzieren. Zudem bekommt die deutsche Rentenversicherung Bund die Möglichkeit, im Rahmen von Betriebsprüfungen auch die Künstlersozialabgabepflicht eines Unternehmens zu prüfen. Der Bundesrat hat am Freitag (11.Mai 2007) den entsprechenden Gesetzentschluss des Bundestages passieren lassen, das Gesetz wird im Juni 2007 in Kraft treten.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse finanziert sich zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 20 Prozent durch den Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Dieser Abgabesatz betrug 2003 noch 3,8 Prozent, 2004 4,3 Prozent, wurde 2005 auf 5,8 Prozent erhöht und beläuft sich mittlerweile auf 5,1 Prozent.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD)
Gisela Weber, Pressestelle
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