Pressemitteilung | k.A.

VDKD begrüßt rasche Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes / Regelmäßige Prüfung der abgabepflichtigen Unternehmen erster Schritt / Nachhaltige und substantielle Senkung des Beitragssatzes muss folgen / Konzertwirtschaft hofft auf Entlastung

(München) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) begrüßt den soeben vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes als ersten Schritt: "Wir begrüßen die Initiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, das Künstlersozialversicherungsgesetz rasch zu novellieren. Der enorme Anstieg der Beiträge für die abgabepflichtigen Unternehmen von 3,9 auf 5,2 Prozent in den letzten zwei Jahren zeigt die dringende Reformbedürftigkeit des Systems gerade in der Aufbringung der Mittel", so VDKD Präsident Michael Russ. Russ weiter: "Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist ein wichtiges und einzigartiges Instrument der Kulturlandschaft Deutschlands. Die Kulturwirtschaft schätzt ihre Leistung sowohl für die freiberuflichen Künstler als auch für die kulturelle Vielfalt. Wer die KSV zukunftsfähig gestalten will, muss daher für einen gerechten Erhebungsmaßstab und damit einen angemessenen Interessenausgleich sorgen."

Der Entwurf der Bundesregierung greife zu kurz, wenn er allein über eine höhere Prüfungsdichte bei den abgabepflichtigen Unternehmen den steigenden Beitragssätzen Einhalt gebieten wolle. Dazu VDKD Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile: "Es geht nicht darum, den Beitrag auf dem hohen Niveau von 5,2 Prozent zu stabilisieren sondern vielmehr um eine substantielle und nachhaltige Senkung der Beiträge auch wegen einer dann breiteren Abgabebasis. Der VDKD plädiert dafür, den Bundeszuschuss zu erhöhen." Bereits bei früheren Novellierungen ist der Verband dafür eingetreten, die Spartentrennung in Musik, Wort, Bildende Kunst und Darstellende Kunst wieder einzuführen; eine Regelung, die es bereits zu Beginn des Gesetzes gegeben und die sich aus Sicht des VDKD bewährt hat.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse finanziert sich zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 20 Prozent durch den Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Dieser Abgabesatz beträgt für das Jahr 2014 5,2 Prozent.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 230 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich über 2 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 42 Millionen Besuchern ansprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) Gisela Weber, Pressestelle Reventlowstraße 24, 22605 Hamburg Telefon: (040) 89709638, Fax: (040) 89726834

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