Pressemitteilung | k.A.

VDKD begrüßt konsequentes Eintreten gegen „wildes Ticketing“ / Wettbewerbsrechtliches Vorgehen der Veranstalter gegen so genannte „ticket touter“ zunehmend möglich / Richtungsweisendes Urteil aus dem Bereich des Fußballs auf Musikbranche übertragbar

(München) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen freut sich über wegweisende Urteile der Gerichte, welche Veranstaltern erlauben, kommerziell agierenden „wilden Ticketwiederverkäufern“, so genannten „Ticket-Toutern“, zunehmend den Handel zu untersagen. Bislang liegen zwei Entscheidungen der Gerichte auf Ober-, beziehungsweise Landesgerichts­ebene vor, die unter bestimmten Voraussetzungen eine wettbewerbsrechtliche Unlauterbarkeit der gewerblichen oder kommerziellen Weiterveräußerung von Tickets bejahen; ein weiteres Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig.

„Berichte unserer Mitglieder häufen sich, dass sie von ihnen veranstaltete Konzerte ausverkauft melden müssen um dann - beispielsweise im Internet - von kommerziell betriebenen Weiterverkaufsbörsen massenweise überteuerte Tickets für eben jenes Konzert zu finden“, erklärt Michael Russ, Präsident des VDKD, und führt weiter aus: „Dies ärgert die Fans zu Recht und kann negative Folgen für das Image des Konzertveranstalters haben. Hierbei geht es uns nicht um einzelne weiterverkaufte Tickets, beispielsweise wenn der Karteninhaber am fraglichen Tag der Aufführung verhindert ist, sondern um den gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf zu deutlich überhöhten Preisen.“ Prof. Dr. Johannes Kreile, Justiziar des VDKD, ergänzt: „Im Gegensatz zu lizenzierten Weiterverkäufern schaffen Ticket-Touter eine künstliche Verknappung und damit eine Zwangslage, um dann die Tickets deutlich teurer weiter zu verkaufen.“ Beziehe der Ticket-Touter die Karten direkt beim Veranstalter, würden die Gerichte den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Veranstalters bejahen, beziehe dieser die Tickets über Dritte, müssten entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters vorliegen. Die genannten Fälle seien aus dem Bereich der Fußballspiele, ließen sich aber auf die Konzertveranstalterbranche übertragen. „Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, gegebenenfalls eingreifen und unseren Mitgliedern entsprechende Handlungsempfehlungen geben“, schließt Kreile.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) Gisela Weber, Pressestelle Brienner Str. 26, 80333 München Telefon: (089) 28628379, Telefax: (089) 28626210

NEWS TEILEN: