Pressemitteilung |

VdK und VDR kritisieren Ausgleichsfaktor

(Frankfurt) - Gemeinsame Presseerklärung des Vdk und VDR: Der von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgelegte Gesetzentwurf zum "Altersvermögensaufbau" für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig. Der Entwurf sollte deshalb an wichtigen Stellen korrigiert werden. Dies forderten der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, und der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Prof. Dr. Franz Ruland, im Anschluss an ihren Meinungsaustausch über die bevorstehende Rentenstrukturreform.

Hirrlinger und Ruland kritisierten vor allem den im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgleichsfaktor sowie die geplanten Regelungen zur Hinterbliebenensicherung bei gleichzeitigem Ausbau der eigenständigen Sicherung der Frauen. Sie stimmten darin überein, dass durch den Ausgleichsfaktor lediglich die jüngeren Generationen belastet werden. Beide Gesprächspartner halten daher eine Korrektur des Ausgleichsfaktors im weiteren Gesetzgebungsverfahren für erforderlich. Zweckmäßig wäre es, für alt und jung einen einheitlichen Faktor zu Grunde zu legen.

Kritisch äußerten sich Hirrlinger und Ruland auch zu dem als Option für die Versicherten vorgesehenen Rentensplitting, d.h. der Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auf beide Ehepartner anstelle einer späteren Hinterbliebenenrente. In vielen Fällen werde das Splitting weniger, nur in einigen Fällen mehr als die bisherige Hinterbliebenenrente erbringen. Im Übrigen bevorzuge das Splitting einseitig die Angehörigen anderer Versorgungssysteme, wie z. B. die Beamten. Sie könnten beim Tode des anderen Ehegatten neben ihrem vollen Versorgungsanspruch noch den ungekürzten Splittingteil aus der Rentenanwartschaft des verstorbenen Ehegatten bekommen. Denn anders als der Versorgungsausgleich im Rahmen der Ehescheidung bezieht das Splitting nur die Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - nicht aber Anwartschaften aus anderen Versorgungssystemen - ein. Hirrlinger und Ruland stimmten daher darin überein, dass das Rentensplitting so, wie es jetzt vorgesehen ist, nicht in das Gesetz aufgenommen werden kann.

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