VdK fordert barrierefreie Mobilität für alle Menschen Umgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu langsam
(Frankfurt am Main) - Barrierefreie Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe in vielen Bereichen des Lebens, in Hessen und Thüringen jedoch bei Weitem nicht gegeben. "Noch immer stehen Bürgerinnen und Bürger, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, unterwegs in den Verkehrsstationen oft vor Hindernissen", sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert der VdK Hessen-Thüringen daher die zügige barrierefreie Umgestaltung aller Verkehrsangebote und -einrichtungen, damit alle Menschen an ihr Ziel gelangen können, ohne Hürden überwinden zu müssen.
So begrüßt der VdK, dass nach dem Personenbeförderungsgesetz im öffentlichen Personen-nahverkehr zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit erreicht sein muss. Der Haken an der Regelung: Die Frist gilt nicht, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. "Diese gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit müssen schneller umgesetzt werden. Von den 5400 Bahnhöfen in Deutschland sind fast 1000 noch nicht stufenlos erreichbar, an etwa der Hälfte fehlt ein tastbares Leitsystem", so Paul Weimann. Für Menschen mit Sehbehinderungen waren 2020 nach einer Statistik der Deutschen Bahn nur 25 Prozent der Bahnsteige ausgestattet.
In die Modernisierung von 119 Bahnhöfen in Hessen sollen nach Bahn-Angaben 555 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln fließen, 29 Millionen Euro will der Konzern beisteuern. Nach Abschluss des Programms seien mehr als 90 Prozent der 499 Bahnhöfe in Hessen stufenfrei erreichbar und drei Viertel barrierefrei - am Ende des Jahrzehnts. Kleine und mittelgroße Bahnhöfe sowie Empfangsgebäude bundesweit sollen laut dem Bundesverkehrsministerium mit etwa fünf Milliarden Euro bis 2026 barrierefrei modernisiert werden - in Hessen allerdings nur neun, in Thüringen vier Stationen.
Für den VdK reichen diese Maßnahmen nicht aus. "Ohne gesetzliche Verpflichtungen für barrierefreie Mobilität müssen Menschen mit Behinderungen insbesondere in eher dünnbesiedelten Regionen auf die notwendigen Veränderungen viel zu lange warten", sagt der VdK-Landesvorsitzende. "Aber gerade sie sind auf einen barrierefreien öffentlichen Nahverkehr angewiesen, etwa um Einkäufe zu erledigen oder den Arzt aufzusuchen."
Bereits 2009 sei die UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland verabschiedet worden, betont Weimann. Sie schreibe die umfassende Teilhabe aller Menschen vor. "12 Jahre nach ihrer Ratifizierung stellen wir fest: Von diesem Ziel sind wir noch weit entfernt."
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Philipp Stielow, Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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