Pressemitteilung | k.A.

VdK begrüßt Urteil zum Elternunterhalt / Karlsruhe berücksichtigt Belastung der Sandwichgeneration

(Bonn) - "Eine private Altersvorsorge macht keinen Sinn, wenn erwachsene Kinder diese weitgehend für den Unterhalt ihrer Eltern verwenden müssen. Ihnen muss ein angemessener eigener Anteil verbleiben, sie dürfen nicht finanziell überfordert werden." Dies erklärte der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Elternunterhalt.

Hirrlinger begrüßte das Urteil ausdrücklich, das vorsieht, dass Kinder für Eltern im Pflegeheim nur in einem begrenzten Umfang Unterhalt zahlen müssen.

"Jeder muss, soweit es in seinen Kräften steht, auch selbst für den Notfall vorsorgen. Wo aber finanziell kein Spielraum mehr vorhanden ist, sollte die Möglichkeit bestehen, Hilfe seitens des Staates zu bekommen", sagte Hirrlinger der Berliner Zeitung.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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