Pressemitteilung | k.A.

VdK-Aktion „Deutschlands Rentner wehren sich !“ / Rentner sagen Nein zu einseitigen Belastungen!

(Bonn) - Das Maß ist voll! Deutschlands Rentnerinnen und Rentner sind nicht die Sparschweine der Nation. Der Sozialverband VdK Deutschland hat daher die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der Bundesrepublik aufgefordert, ab sofort gegen die Rentenanpassung 2003 Widerspruch einzulegen. Alle VdK-Geschäftsstellen halten dazu für Rentner ein Musterschreiben mit der Begründung des Widerspruchs bereit. Es müssen nur noch Absender, Anschrift des Rentenversicherungsträgers, die Rentenversicherungsnummer sowie Datum und Unterschrift eingesetzt werden.

Zusätzlich hat der VdK bundesweit eine Unterschriftenaktion gegen einseitige Belastungen der Rentner gestartet. Die Unterschriftenlisten liegen in den VdK-Geschäftsstellen aus. Ziel ist es, der Bundesregierung klar zu machen, dass die Menschen in Deutschland gegen die einseitige Belastung der Rentner sind. Der VdK wird die Unterschriften dem Bundeskanzler zu gegebener Zeit präsentieren. Zugleich sollen die Aktionen an die politisch Verantwortlichen als Warnschuss gegen unsoziale Politik gelten.

Der Widerspruch wird wie folgt begründet: „Die Bundesregierung hat die Veränderung der Rentenanpassungsformel im Rahmen des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AvmEG) vom 21. März 2001, mit der erstmalig zum 1. Juli 2003 die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils (AVA) erfolgt, unter anderem damit begründet, dass nach geltendem EU-Recht kollektive Belastungen der Versicherten bei der Berechnung der Rentenanpassungshöhe mit berücksichtigt werden müssen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) ist dementsprechend die Einbeziehung und Bewertung des Altersvorsorgeanteils für die "Riester-Rente".

Als kollektive Belastung sieht die Bundesregierung die private Vorsorge für die Versicherten vor. Wenn mehr als die Hälfte der Versicherten eine solche private Vorsorge abschließen, gilt dies nach EU-Recht als kollektive Belastung. Allerdings haben von den rund 30 Millionen Versicherten bisher etwa 5 Millionen Versicherte die so genannte "Riester-Rente" vertraglich abgeschlossen. Die Begründung mit dem Hinweis auf das EU-Recht ist somit bei der Anpassung nicht erfüllt, so dass der Abschlag von tatsächlich 0,6 Prozent nicht zulässig ist. Ich beantrage die Anpassung meiner Rente ohne den erfolgten Abschlag von 0,6 Prozent vorzunehmen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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