VDIV Deutschland und Haus & Grund stellen gemeinsamen Mustervertrag für WEG-Verwaltung vor
(Berlin) - Aufgrund des Inkrafttretens des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Dezember 2020 veröffentlichen der Verband der Immobilienverwalter Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung. Er berücksichtigt die im Zuge der Gesetzesreform veränderten Vorgaben sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und ist vom Gedanken der Transparenz getragen.
"Das reformierte WEG gibt Eigentümergemeinschaften mehr Verantwortung und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters. Das muss sich in der Grundlage der Zusammenarbeit beider Parteien - dem Verwaltervertrag - widerspiegeln: vertrauensvoll, transparent und im fairen Ausgleich, u. a. durch eine sich erklärende Vergütungsstruktur”, so VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler zum neuen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung.
"Ziel der WEG-Reform war es, den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu bietet ein transparenter und nachvollziehbarer WEG-Verwaltervertrag eine gute Grundlage der Zusammenarbeit. Daher war es für uns die logische Konsequenz, dass beide Dachverbände einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung erarbeiten”, erläutert der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke.
Der Mustervertrag berücksichtigt neben den im Zuge der WEG-Reform erforderlichen Neuerungen wie den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters auch die Entwicklung der Rechtsprechung, beispielsweise zu umstrittenen Vergütungsfragen.
Da sich durch die Novelle verschiedene Stolperfallen für Immobilienverwaltungen ergeben, erläutert Rechtsanwalt Marco J. Schwarz in mehreren Online-Seminaren die praxisrelevanten Änderungen und Besonderheiten im Mustervertrag und gibt Hinweise zu bestehenden Unwirksamkeitsrisiken:
26.01.2021: Nach der WEG-Reform: Der neue Verwaltervertrag
28.01.2021: WEGspezial: Verwaltervertrag und Kompetenzen - Fallstricke und Vergütungspotenziale
01.02.2021: WEGspezial: Die Abwahl- und Vertragslaufzeit des Verwalters nach neuem WEG
Übrigens: Teilnehmer der Online-Seminare erhalten den neuen Verwaltervertrag kostenfrei.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)
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