Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

VDGH: Förderung der Prävention durch fairen Kassenwettbewerb

(Berlin) - Zur Verabschiedung des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger: "In unserer Gesundheitsversorgung spielt die Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten bislang eine untergeordnete Rolle. Das GKV-FKG setzt nun Anreize für eine stärkere Präventionsorientierung. Der VDGH begrüßt, dass die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen durch gesetzlich Krankenversicherte gefördert wird."

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz nimmt eine Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen vor. Durch die Einführung einer Vorsorge-Pauschale lohnt es sich für die Krankenkassen, die Inanspruchnahme von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen durch ihre Versicherten zu fördern. Anknüpfungspunkt sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Leistungen der Mutterschaftsvorsorge, Gesundheits- oder Früherkennungsmaßnahmen, zahnärztliche Individualprophylaxe und Schutzimpfungen.

Bei der Früherkennung von Krankheiten hat Labordiagnostik einen zentralen Stellenwert. Dies gilt beispielsweise für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs, aber auch für die Volkskrankheit Diabetes. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Richtlinien für das bundesweite Screening von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs moderne labordiagnostische Verfahren aufgenommen. Gleichwohl ist die Inanspruchnahme der Früherkennungsleistungen verhalten. "Früherkennung fördert rechtzeitige Therapieansätze und kann bestenfalls sogar Krankheiten vermeiden. Aufklärung und finanzielle Anreize helfen, Präventionsmaßnahmen gezielt voranzubringen", sagt Walger.

Quelle und Kontaktadresse:
(VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 20059940, Fax: (030) 20059949

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