VDEW zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz: "Unzureichender Kabinettsentwurf zur Ökostromförderung" / Fördersystem nicht weiter verkomplizieren
(Berlin) - "Der Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) trägt insgesamt den Anforderungen des Wirtschafts- und Energiestandortes Deutschland nur unzureichend Rechnung. Positiv ist jedoch, dass einige der Effizienzforderungen der Stromwirtschaft bei der Ökostrom-Förderung aufgegriffen wurden." Das erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme.
Der Abbau der Förderung von Windenergieanlagen an windarmen Standorten und die erhöhte Anforderung an die Effizienz bei Regenerativkraftwerken weise in die richtige Richtung. Der Kabinettsbeschluss lasse aber den Ausbau der Stromnetze unberücksichtigt. Zum Ausbau der erneuerbaren Energien gehöre auch die notwendige Infrastruktur. Hier müsse der Gesetzesentwurf unbedingt nachgebessert werden.
Mit Sorge sieht die Stromwirtschaft außerdem die weitere Komplizierung des Gesetzes: Die praktische Umsetzung werde durch viele Spezialregelungen erschwert und bedeute für die Versorger hohe Kosten in der Abwicklung. Mit der Novelle werde außerdem die Rechtssicherheit verschlechtert: "Die Stromunternehmen brauchen auch weiterhin vertragliche Regelungen, auf deren Grundlage die privaten Erzeuger ihren Strom in die Netze einspeisen", forderte Meller.
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