Pressemitteilung | k.A.

VDEW zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: "Halbherziger Kompromiss zur Ökostromförderung"

(Berlin) - "Der innerhalb der Bundesregierung erreichte Kompromiss zur zukünftigen Förderung erneuerbarer Energien trägt nur halbherzig den Anforderungen des Wirtschafts- und Energiestandortes Deutschland Rechnung." Das erklärte Werner Brinker, Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Erfreulich sei zwar, dass der Entwurf die Effizienzforderungen der Stromwirtschaft bei der Ökostrom-Förderung aufgreife. "So weist der Abbau der Förderung von Windenergieanlagen an windarmen Standorten und die erhöhte Anforderung an die Effizienz bei Regenerativkraftwerken in die richtige Richtung," betonte Brinker. Auch die Verbesserung der "Härtefallregelung" für die energieintensive Industrie verringere die Belastungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nach wie vor fehle aber eine konsequente Ausrichtung des Gesetzes auf das entscheidende Ziel, die erneuerbaren Energien zügig in die Wettbewerbsfähigkeit zu führen. Brinker: "Die Förderung erneuerbarer Energien darf nicht in Dauersubventionen ausarten." Der Vorschlag lasse außerdem den Ausbau der Stromnetze und die Bereitstellung von Regelenergie unberücksichtigt. "Wer die erneuerbaren Energien ausbauen will, muss auch die notwendige Infrastruktur berücksichtigen", forderte VDEW.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) Stresemannallee 23, 60596 Frankfurt Telefon: 069/63041, Telefax: 069/6304289

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