VDEW zum Gesetzentwurf für den Emissionshandel von 2008 bis 2012 / Kritik an einseitiger Belastung der Energiewirtschaft und ihrer Kunden / Knappe Zuteilung der Zertifikate würde Preise in die Höhe treiben / Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen im EU-Strommarkt
(Berlin) - "Die Pläne der Bundesregierung für den Emissionshandel in der zweiten Handelsperiode ab 2008 bedeuten eine überdurchschnittliche Belastung der deutschen Stromwirtschaft und ihrer Kunden", kritisiert der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin.
Für die Stromunternehmen sei die massive Kürzung der Zuteilungsmenge um rund 20 Prozent vorgesehen, während es für die übrige Wirtschaft lediglich um ein Minus von einem Prozent gehe. "Diese Benachteiligung der Elektrizitätswirtschaft ist nicht akzeptabel", erklärte Roger Kohlmann, stellvertretender VDEW-Hauptgeschäftsführer, zur Anhörung des Umweltausschusses des deutschen Bundestages am Montag (11. Juni 2007) in Berlin.
"Die geplante einseitige Belastung der Branche wäre für die rund 1.000 deutschen Stromunternehmen ein massiver Wettbewerbsnachteil im europäischen Strommarkt", betonte Kohlmann. Die angestrebte Minderung der CO2-Emissionen sei in der kurzen Zeit einer Handelsperiode technisch nicht zu realisieren.
Die Stromunternehmen müssten verstärkt Berechtigungen zukaufen. Diese wachsende Nachfrage würde die Zertifikate-Preise in die Höhe treiben und die Strompreise belasten.
Weitere Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Strommarkt seien zu erwarten, wenn in Deutschland künftig ein Teil der Emissionszertifikate für Energieanlagen vom Staat verkauft oder versteigert werden sollte. "Der Emissionshandel ist ein europäischer Markt", betonte Kohlmann. Auktionen müssten deshalb einheitlich für ganz Europa eingeführt werden, um Marktverzerrungen zu verhindern.
Nachteile für den Kraftwerksstandort Deutschland sieht der VDEW außerdem in der vorgesehenen Änderung, Regelungen künftig pauschal aufzuheben, die Übertragungen von einer in die andere Handelsperiode ermöglichen. "Das führt zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die bestehenden Planungen der Stromunternehmen, die im Vertrauen auf geltendes Recht ein Investitionsprogramm in effiziente Kraftwerke begonnen haben." Wenn die gesetzliche Grundlage nun rückwirkend geändert werden solle, sei das auch verfassungsrechtlich bedenklich.
"Störfeuer für Investitionen bedeuten auch die geplanten neuen komplexen Regelungen zur Ermittlung der Zuteilungsmengen", kritisierte Kohlmann.
"Wenn die Unternehmen erst Ende 2007 die Höhe ihrer Zuteilung erfahren, ist das eine Investitionsbremse ersten Ranges für angelaufene Programm zur Kraftwerkserneuerung der deutschen Stromwirtschaft." Die Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz resultiere nicht allein aus politischen Zielen, sondern vielmehr aus der Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der Unterernehmen. "Das Ordnungsrecht muss langfristig verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen setzen", forderte Kohlmann. Die Energieunternehmen müssten ihren Versorgungsauftrag ohne unverhältnismäßige staatliche Eingriffe mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang bringen können. "Die deutsche Stromwirtschaft will ihren Beitrag zum Klimaschutz künftig weiter ausbauen", betonte Kohlmann. Sie brauche dafür aber am Standort Deutschland ein Mindestmaß an Planungssicherheit.
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