Pressemitteilung | k.A.

VDEW zum Entwurf eines Berichts zur Einführung der Anreizregulierung / Modell hat Folgen für Investitionen und Personalkosten der Unternehmen / Bundesnetzagentur widerspricht der Zumutbarkeitsregel des EnWG

(Berlin) - Der Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung führt nach Auffassung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) und des Verbandes der Netzbetreiber (VDN) zu einer sofortigen radikalen Kostenabsenkung bei etwa der Hälfte der Unternehmen. "Viele Unternehmen müssten notwendige Investitionen überdenken oder einen Personalabbau in Erwägung ziehen", erklärte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller zum am 2. Mai vorgestellten Berichtsentwurf. Die Bundesnetzagentur plant, mit Beginn der Anreizregulierung alle Netzentgelte auf einen noch zu ermittelnden Durchschnittswert abzusenken.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Effizienzvorgaben so gestaltet und über die Regulierungsperiode verteilt sein, dass der betroffene Netzbetreiber diese Vorgaben unter Nutzung der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen erreichen sowie übertreffen kann. Mit der von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Vorgehensweise werde diese Zumutbarkeitsregel des EnWG nach Auffassung des VDEW nicht befolgt. "Ein derart radikaler Einschnitt mit tiefgreifenden Folgen für den Wirtschaftszweig ist durch das Gesetz nicht gerechtfertigt", so Meller.

Das vorliegende Modell zur Einführung der Anreizregulierung sei an entscheidenden Stellen nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gedeckt.
Es widerspreche obendrein den Erfordernissen praktischer Umsetzbarkeit. So sei eine durchschnittliche jährliche Steigerung der Produktivität in Stromnetzen, die das Produktionswachstum der Gesamtwirtschaft um mehr als zwei Prozent übersteigt, illusorisch. "Wenn die Vorstellungen der Bundesnetzagentur so Realität würden, dann könnten die Netzbetreiber auf Dauer ihren gesetzlichen Auftrag einer sicheren Energieversorgung nicht erfüllen", sagte der VDEW-Hauptgeschäftsführer. Entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur sei mit diesem Entwurf keine Planungssicherheit für die Unternehmen verbunden.

VDEW und sein Fachverband VDN hatten bereits im Jahr 2004 ein Positionspapier zur Anreizregulierung erarbeitet und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt. Die Strombranche habe im Konsultationsprozess von Beginn an konstruktiv mitgearbeitet. "Jedoch ist in dessen Verlauf zunehmend der Eindruck entstanden, dass die fachlich fundierten Hinweise der Netzbetreiber nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurden", erläuterte VDN-Geschäftsführer Konstantin Staschus. Die von dem Präsidenten der Bundesnetzagentur heute vorgestellten zeitlichen Vorgaben bestätigten diesen Eindruck. Zwei Monate, die noch nicht einmal in vollem Umfang zur Verfügung stünden, seien nicht ausreichend. Ein derart komplexes Modell mit so weitreichenden Auswirkungen dürfe nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. Die Strombranche bleibe weiterhin bei ihrer konstruktiven Haltung und werde versuchen, aktiv an der Entwicklung einer zielführenden und funktionierenden Anreizregulierung mitzuarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 726147-0, Telefax: (030) 726147-140

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